ja das ist richtig.
bei uns kann man die teilweise online abrufen.
allerdings konnte man auch vorher schon z
b die
polizei oder das
strassenverkehrsamt anrufen, irgendwas vorlügen man habe dem
auto mit besagtem
kennzeichen eine
beule gemacht und man suche nun den
halter. weil: es giltet eigentlich als
fahrerflucht, wenn man nur eine
visitenkarte oder einen
zettel unter den
scheibenwischer klemmt, darum hat man die
infos auch problemlos erhalten.
allerdings den
schluss, dass deswegen das
abbilden verboten ist höre ich zum ersten mal. meine
frau arbeitet bei einer
tageszeitung, und das
retouchieren von
nummern wurde vorher schon gemacht.
ob es rechtlich nötig ist weiss sie aber auch nicht, es sei mehr wie eine alte
familientradition
gruss
michel