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Zitat von ManniC
Kein Problem - abkupfern erlaubt 
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Klasse!
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Zur kommerziellen Nutzung: Ziff. 6 letzter Absatz meiner Vorlage bereitet eine Regelung mit separater Vereinbarung vor (50/50).
Ansonsten fliesst ja bei TfP durchaus ein "Honorar" in Form von Prints / CD.
Desweiteren: Es herrscht meiner Meinung nach Vertragsfreiheit - z.B. im Inventar-Verkauf passieren ja auch Übertragungen zum Restbuchwert von 1€...... Warum sollte dann nicht auch ein Brötchen zulässig sein ???
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Die Argumentation war so: Solche Formulierungen wären zu unbestimmt, der Vertragsinhalt wäre damit nicht ausreichend definiert. Deshalb könnten unter Umständen Modelle an solche Vereinbarungen nicht gebunden sein. Extrembeispiel wäre die Nacktaufnahme einer jungen Frau, die Jahre später einen seriösen Beruf ausübt und daher die Veröffentlichung

der alten Aufnahmen unterbinden kann.