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Zitat von meshua
Wer wohl ohne Impressum eine Website betreiben moechte, der holt sich einfach eine Domain und Webspace im Ausland. Interessant waere, wie der Gueltigkeitsbereich der Gesetze definiert ist. Muss ein Englaender in Schottland mit dt. Domain ebenfalls der Impressumspflicht nachkommen?
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Der Geltungsbereich ist im §3 TMG geregelt. Absatz 1 verstehe ich so, dass es auf den Wohnsitz des Anbieters ankommt. Wer in Deutschland niedergelassen ist, haftet für seine Seite, auch wenn sie auf den Seychellen gehostet wird. Absatz 2 betrifft Anbieter, die in Deutschland anbieten, aber hier nicht niedergelassen sind - für die gilt das TMG grundsätzlich nicht außer in den in Absatz 5 erwähnten Ausnahmen:
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Das Angebot und die Erbringung von Telemedien durch einen Diensteanbieter, der in einem anderen Staat im Geltungsbereich der Richtlinie 2000/31/EG niedergelassen ist, unterliegen abweichend von Absatz 2 den Einschränkungen des innerstaatlichen Rechts, soweit dieses dem Schutz- der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere im Hinblick auf die Verhütung, Ermittlung, Aufklärung, Verfolgung und Vollstreckung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, einschließlich des Jugendschutzes und der Bekämpfung der Hetze aus Gründen der Rasse, des Geschlechts, des Glaubens oder der Nationalität sowie von Verletzungen der Menschenwürde einzelner Personen sowie die Wahrung nationaler Sicherheits- und Verteidigungsinteressen,
- der öffentlichen Gesundheit,
- der Interessen der Verbraucher, einschließlich des Schutzes von Anlegern,
vor Beeinträchtigungen oder ernsthaften und schwerwiegenden Gefahren dient und die auf der Grundlage des innerstaatlichen Rechts in Betracht kommenden Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu diesen Schutzzielen stehen
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Also, ich würde sagen, dass ein Schweizer bei einem deutschen Anbieter nicht der deutschen Impressumspflicht unterliegt, mit Sicherheit aber dem schweizer Recht.