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pixbredi 30.04.2007 16:49

Impressum oder nicht Impressum???
 
Moin Freunde.

Seit einigen Tagen bin ich nun damit beschäftigt, mir eine Foto-Homepage zu schnitzen.

Bei meinen Überlegungen kam ich auch zu dem Punkt, Impressum und habe mich mal auf den Seiten anderer User umgesehen.

Es kam für mich sehr Verwirrendes dabei heraus.

Einige Leute meinen,sie kämen ohne ein Impressum aus und sagten mir auch zum Teil am Telefon, dass sie doch nur ein paar Fotos ausstellten und das solch ein Aufwand dafür jawohl nicht nötig wäre.

Andere sind ein wenig vorsichtiger und geben wenigsten ihre persönlichen Daten, zum Teil auch mit e-Mail Adresse, bekannt.

Wieder andere wollen ganz auf Nummer sicher gehen und haben sich ein Impressum gebastelt, haben es irgendwo kopiert oder haben versucht, sich über Google schlau zu machen und sich dann eines gestrickt.

Was ist aber nun richtig? Benötige ich ein Imp.? Wenn ja,was soll es enthalten, damit es auch der momentanen Rechtsprechung entspricht und mir keine teuren Abmahnungen ins Haus flattern?

Haben wir unter unseren Usern vielleicht einen Rechtskundigen, der sich dazu mal äußern möchte. Er würde sowohl mir, als auch der gesamten Forumsgemeinde, die Unsicherheit nehmen und könnte sich meines (unseres) Dankes sicher sein.

XxJakeBluesxX 30.04.2007 16:55

Ich würde eins rein setzen. So bist Du gegen alle Eventualitäten gewappnet. Und sollte mal jemand eins Deiner Fotos kaufen wollen weiß derjenige direkt an wen er sich wenden muss...

Mein Impressum sieht so aus:
Klick...

baerlichkeit 30.04.2007 17:00

Ui,
auf meiner ersten HP hatte ich noch eines, in der aktuellen Wordpress-Version habe ich das doch glatt vergessen... :shock:
Danke, dass du mich darauf gebracht hast, und soweit ich weiß sollte Name, Anschrift, Telefonnummer und email da zu finden sein.
Wie das allerdings mit den Disclaimern ist, kann ich nicht sagen.
Grüße Andreas

pixbredi 30.04.2007 17:11

Mein Impressum sieht so aus:
Klick...[/QUOTE]


Bist du denn sicher, das so schmale Angaben ausreichend sind und sich ein wenig beschäftigter Anwalt daran nicht seine Freude hat? (Abmahnung?)

XxJakeBluesxX 30.04.2007 17:23

Zitat:

Zitat von pixbredi (Beitrag 487571)
Bist du denn sicher, das so schmale Angaben ausreichend sind und sich ein wenig beschäftigter Anwalt daran nicht seine Freude hat? (Abmahnung?)

Wieso schmale Angaben? Schliesslich ist das foten nur ein Hobby und nicht mein Beruf...

ManniC 30.04.2007 18:06

Die Suche nach "Impressumspflicht" in diesem Forum bringt u.a. folgenden Thread zutage:

http://www.sonyuserforum.de/forum/sh...ad.php?t=15431

(Man achte auf den letzten Beitrag)

bleibert 30.04.2007 18:59

Zitat:

Zitat von pixbredi (Beitrag 487561)
Was ist aber nun richtig? Benötige ich ein Imp.? Wenn ja,was soll es enthalten, damit es auch der momentanen Rechtsprechung entspricht und mir keine teuren Abmahnungen ins Haus flattern?

Wir haben seit 01.03.2007 zwei neue Grundlagen:
Das Telemediengesetz und den 9. Rundfunkstaatsvertrag.

Das Telemediengesetz enthält für die Impressumspflicht folgenden relevanten Abschitt:
Zitat:

§ 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: (...)
Ein Fallstrick ist dabei die Formulierung "geschäftsmäßig". Das sind explizit nicht nur Seiten, die in direktem Zusammenhang mit Waren- oder Dienstleistungsangeboten stehen, sondern auch Seiten, auf denen beispielsweise Werbebanner enthalten sind oder die der breiten Öffentlichkeit über längere Zeit angeboten und regelmäßig aktualisiert werden. Dr. Ott beurteilt das so:
Zitat:

Der Glaube an eine vorgeblich gesetzlich nun zugelassene Anonymität könnte uninformierte Webmaster schnell in eine Haftungsfalle tappen und sie zu einem Opfer einer Abmahnungswelle werden lassen. Der 9. Rundfunkstaatsvertrag sieht nämlich für jeden Anbieter von Telemedien - dazu gehören auch Webseiten - vor, Name und Anschrift bzw. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten verfügbar zu halten. Dies gilt nur dann nicht, wenn eine Webseite ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient. Da Webseiten in der Regel an die Allgemeinheit gerichtet sind, wird für diese Ausnahme kein großer Anwendungsbereich verbleiben. Für die Betreiber der vielen „privaten“ Webseiten, die auch nicht über Werbung finanziert sind, besteht die einzige "Verbesserung" der Neuregelung darin, dass Sie ab dem 1.3.2007 keine Telefonnummer und keine E-Mail-Adresse mehr anzugeben haben. Von einer Impressumspflicht völlig freigestellt, sind sie indes nicht.
(Quelle: http://www.linksandlaw.info/Impressu...itteilung.html)

Im Rundfunkstaatsvertrag steht in §55 folgendes zu lesen:
Zitat:

§ 55 Informationspflichten und Informationsrechte
(1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen
oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen
leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar
zu halten:
1. Namen und Anschrift sowie
2. bei jurisitshcen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.
Das ist schon viel enger gefasst, Dr. Ott dazu:
Zitat:

Wie sich aus § 55 I RStV ergibt, trifft einen Anbieter keine Impressumspflicht, d.h. er kann seine Webseite völlig anonym ins World Wide Web stellen, wenn das Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient. Webseiten richten sich in der Regel an die Allgemeinheit und sind über Suchmaschinen für jedermann theoretisch auffindbar. Auf eine großzügige Auslegung der Ausnahme sollte ein Webmaster hier besser nicht vertrauen. In Betracht kommt die Ausnahme nach meiner Ansicht nur dann, wenn:
  • Inhalte passwortgeschützt sind und das Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird,
  • Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert, betroffen sind,
  • evtl., wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprochen wird und der Inhalt dem persönlichen Bereich entstammt.

(Quelle: http://www.linksandlaw.info/hinweise...nzeichnung.htm)

Sofern Deine Seite also öffentlich verfügbar ist, solltest Du auf jeden Fall dem §55 I RStVgerecht werden, und Namen und Anschrift angeben. Wenn du nach obiger Aussage von Dr. Ott befürchtest, einen geschäftsmäßigen Telemediendienst anzubieten, dann sollten Dich auch die Angaben bei §5 TMG interessieren:
Zitat:

  1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
  2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
  3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
  4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
  5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
    1. die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
    2. die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
    3. die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
  6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
  7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.

Wobei hier für "private" Seiten wie Deine nur die fettgedruckten Angaben relevant sind. Also auf gut deutsch:
  1. Name
  2. Anschrift
  3. E-Mail-Adresse

meshua 30.04.2007 21:40

Vielen Dank fuer deinen sehr ausfuehrlichen Beitrag. Ich habe mich bisher auch gg. die Angabe der Telefonnummer gestraeubt, da ich ein Recht auf Privatsphaere habe und es niemanden Fremden etwas angeht, derart personenbezogene Daten zu bekommen. Ausserdem gibt es auch Personen ohne Telefon bzw. liegen bestimmte Gruende vor, warum man sich nicht in Telefonbuecher eintragen laesst. Wer erstattet mir die Gespraechskosten, die durch Anrufe von Spasssurfern entstehen koennten? Das muss respektiert werden und nicht ein Grund fuer irgendwelche Abmahn-Verrueckte sein.

Wer wohl ohne Impressum eine Website betreiben moechte, der holt sich einfach eine Domain und Webspace im Ausland. Interessant waere, wie der Gueltigkeitsbereich der Gesetze definiert ist. Muss ein Englaender in Schottland mit dt. Domain ebenfalls der Impressumspflicht nachkommen?

Gruesse, Torsten.

japro 30.04.2007 23:52

Zitat:

Zitat von meshua (Beitrag 487669)
Wer wohl ohne Impressum eine Website betreiben moechte, der holt sich einfach eine Domain und Webspace im Ausland. Interessant waere, wie der Gueltigkeitsbereich der Gesetze definiert ist. Muss ein Englaender in Schottland mit dt. Domain ebenfalls der Impressumspflicht nachkommen?

Ich frage mich wie es in der Umkehrung ist? Also wenn ich als Schweizer meine Website bei einem deutschen Anbieter liegen habe... Wobei ich davon ausgehe, dass sich ein abmahnwütiger, erfolgloser Anwalt wohl nicht die Mühe machen würde hier was zu versuchen, weil die Erfolgschancen wohl nahe null sind.

TorstenG 01.05.2007 10:58

Mir wurde mal mitgeteilt das die Endung (also .de, .com oder sonstwas) nicht wichtig ist sondern der Wohnort der zuständigen Person (Webmaster, Admin-C, ...), welche ins Impressum einzutragen wäre! Schließlich haben deutsche Gesetze außerhalb Deutschlands in diesem Falle keine Bedeutung mehr!


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