Zitat:
Die Garantie ist nicht übertragbar heißt mit anderen Worten: dass sie nur für den Artikel gilt für den sie auch ausgestellt wurde. Das hat nichts mit dem Käufer zu tun.
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Die erweiterte Sigma-Garantie (eine freiwillige Leistung) gilt
nur für den (registrierten) Erstkäufer auf
dessen Name die Garantiekarte ausgestellt ist und der eine Rechnung beibringen kann. Fehlen diese Unterlagen, gibt es keine erweiterte Garantie. Das ist auch keine Frechheit von Sigma (oder Canon, Nikon etc) sondern das gute Recht, denn es handelt sich um eine freiwillige Zusatzleistung. Warum sollte eine Firma den Gebrauchtmarkt subventionieren, von dem sie keine Einnahmen erziehlt??
Davon nicht betroffen sind die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, aber die können im Ösi-Land natürlich ganz anders aussehen als in Deutschland.