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Alt 18.04.2021, 09:34   #1
Porty
 
 
Registriert seit: 06.03.2011
Ort: Im Grenzgebiet zwischen Bayern, Franken und BW
Beiträge: 6.117
Die gesetzlichen Grundlagen für diese "Belehrung" würde mich auch interessieren.
Ich würde eher der meldenden Spaziergängerin einen Termin beim Augenarzt empfehlen.

Oder stammt dieser Satz aus der Phantasie des Reporters um der ganzen Aktion einen gewissen Pepp zu geben?
__________________
Grüße
Michael


Fotografie ist das Festhalten des flüchtigen Augenblicks.....
Porty ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 18.04.2021, 10:15   #2
kilosierra
 
 
Registriert seit: 11.11.2012
Ort: Frankreich
Beiträge: 4.601
Ich glaube zwar nicht, dass Tarnkleidung zur Beobachtung von Vögeln in einer Siedlung notwendig ist, aber verboten sollte sie ja auch nicht sein.

Die Belehrung würde mich auch interessieren, wenngleich die Chance, dass ich in Bayern Vögel beobachte gleich Null ist.

Wenn ich vom Ansitz komme, habe ich jedenfalls kein Problem damit, mit den Klamotten Einkaufen zu gehen. Allerdings nehme ich das Stativ nicht mit in den Laden.
Hier auf dem Land sieht man alles an Kleidung und niemand stört sich daran.
__________________
Ich freue mich immer über Kritik an meinen Bildern. Wenn Euch etwas nicht gefällt, kann ich davon lernen und Lob tut der Seele gut.
meine Seite
kilosierra ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.04.2021, 10:28   #3
eric d.
 
 
Registriert seit: 10.02.2019
Ort: Emsland
Beiträge: 1.360
Zitat:
Zitat von Porty Beitrag anzeigen
Ich würde eher der meldenden Spaziergängerin einen Termin beim Augenarzt empfehlen.

Oder stammt dieser Satz aus der Phantasie des Reporters um der ganzen Aktion einen gewissen Pepp zu geben?
Ich denke, das ist/war blanke Ironie des Reporters
__________________
Gruss Eric

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eric d. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.04.2021, 10:32   #4
kiwi05
 
 
Registriert seit: 01.10.2011
Ort: Alf / Mosel
Beiträge: 18.173
Kerstin, in Frankreich sind die Chasseurs ja auch irgendwie allgegenwärtig im Vergleich zu D.
Das sieht man schon, wenn man im Decathlon in Frankreich in die Jagd/Anglerabteilung geht.
__________________
Kritik und Kommentare an meinen Bildern sind immer willkommen.
Euer Feedback hilft mir, mich fotografisch weiter zu entwickeln.

Grüße aus Alf an der Mosel
Peter
kiwi05 ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 18.04.2021, 11:20   #5
Windbreaker
 
 
Registriert seit: 01.11.2010
Ort: Vörstetten
Beiträge: 6.583
Zitat:
Zitat von Porty Beitrag anzeigen
Die gesetzlichen Grundlagen für diese "Belehrung" würde mich auch interessieren....
Der einzige Grund, den ich mir vorstellen kann, ist das Tragen von offiziellen Uniformbestandteilen. Das könnte verboten sein. Oder fas Tragen von zulassungspflichtigen Waffen. (Das kann ja auch ein großes Messer sein).

Ansonsten ist es ja richtig, dass Passanten verdächtige Personen melden. Lieber einen Fehlalarm zuviel als einen tatsächlichen Amokschützen durch die Pampa marschieren zu lassen.
Eine rechtliche Grundlage, außer eben der o.g. Wird es nicht geben.
Windbreaker ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 18.04.2021, 11:29   #6
aidualk
 
 
Registriert seit: 17.12.2007
Ort: Rhein-Main
Beiträge: 22.130
Der Grund wird sein, keine 'harmlosen' Spaziergängerinnen zu erschrecken.
Mir wurde auch schon mal die Polizei auf den Hals gehetzt, als ich am Schwarzen Moor im Feld Nachts gestanden habe und mich am Sterne fotografieren versucht habe. Allerdings waren die sehr zurück haltend und als sie das verstanden hatten war auch alles gut.
aidualk ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.04.2021, 12:43   #7
Gerhard55
 
 
Registriert seit: 13.05.2015
Ort: Niederbayern
Beiträge: 507
Im Polizeibericht auf idowa.de, Abteilung Blaulicht, steht nicht von Ermahnung etc.
__________________
Viele Grüße
Gerhard
Gerhard55 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.04.2021, 12:54   #8
steve.hatton
 
 
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.502
Lieber einmal zu viel kontrolliert als zu wenig.
__________________
Gruß aus Bayern

Steve
steve.hatton ist offline   Mit Zitat antworten
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