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#11 | |
Registriert seit: 28.03.2004
Ort: D-53913 Swisttal
Beiträge: 2.713
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Zitat:
Sofern das heute noch so ist, zahlen in diesem Beispiel Journalisten tatsächlich nicht die vollen 7.300,00 Euro. Sofern man die Kosten für die Kamera steuerlich geltend machen kann, wird das in Form einer Abschreibung (über 7 Jahre) erfolgen. Die Abschreibung mindert nicht den zu zahlenden Betrag (an den Händler), sondern mindert nur den zu versteuernden Betrag (vom Käufer) und damit die zu zahlenden (Einkommen-)Steuern. Hinzu kommt, dass er sich, sofern er USt in seinen Rechnungen ausweisen kann, die gezahlten MWSt (derzeit 19%) in Form bereits gezahlter Vorsteuer vom Finanzamt wieder zurückholen kann. In beiden Fällen (Abschreibung, Vorsteuer) muss der Käufer den (vollen) Kaufpreis zahlen, bevor sich das in Form einer Einkommensteuerminderung und/oder Vorsteuererstattung bemerkbar macht. Insofern verstehe ich die Definition "Absetzen" oder "Abstellen" als Auslöser für einen geringer zu zahlenden Kaufpreis nicht.
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Das Leben ist hart, ungerecht.......und endet mit dem Tode. Ich persönlich bevorzuge das Leben (trotzdem). |
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