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Alt 14.06.2018, 16:55   #11
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.038
Moin Hans,

das Absurde ist, dass der Gesetzgeber Sitebetreiber, die nur die IP loggen und keine weiteren Daten sammeln, voll in die Pflicht nimmt, obwohl der Betreiber aus der IP nicht auf eine Person schließen kann. Selbst die Ermittlungsbehörden tun sich bei diesem Schritt schwer, weil hier das Thema Vorratsdatenspeicherung, Speicherfristen und Löschung durch die Provider zusammentreffen.

Umgekehrt segnet Berlin den Verkauf von anonymisierten Bewegungsdaten ab, obwohl es Studien gibt, die nachweisen, dass man u.U. trotz der Anonymisierung der Daten auf Personen rückschließen kann.


Dat Ei
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