Zitat:
Zitat von Mikosch
Das stimmt nur überhaupt nicht. Es geht auch nicht um die Veröffentlichung von Fotos, sondern darum diese Daten (Foto-Exif-Daten) überhaupt zu generieren, zu speichern und weiterzuverarbeiten.
Grundsätzlich ist es nicht verkehrt sich eingehend damit zu befassen - aber Panik ist völlig unangebracht.
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Und was stimmt deiner Ansicht nach an meiner Aussage nicht?
Zitat:
Art. 2 DSGVO Sachlicher Anwendungsbereich
...
Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
...durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,
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Zitat:
Erwägungsgrund 18
Keine Anwendung auf den persönlichen oder familiären Bereich*
Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten.
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Hans