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#1 | ||
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.404
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Zitat:
Es ist das Datenmaterial des Bildes generell, was dann für Objekterkennungssoftware verarbeitbar ist. Selbst ein fotografiertes oder gescanntes Papierbild mit entfernten EXIFs ist relevantes Material wenn Menschen im Bild erkennbar sind. Zitat:
Seitdem klargestellt ist, dass im Wesentlichen das KUG die integrierte nationale Regelung darstellt und nicht nachgeordnet ist, ist die Lage recht entspannt.
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![]() Es ist ganz einfach, negative Kritik positiv und motivierend klingen zu lassen. "Schönes Bild" reicht. |
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#2 | ||
Registriert seit: 12.11.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 1.736
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Zitat:
Zitat:
Zitat: "Aber das KUG ist von 1907, es ist nicht aufgrund einer DSGVO erlassen worden, und es regelt auch keine spezifisch datenschutzrechtlichen Fragen für die Meinungs- und Pressefreiheit. Darum bin ich der Meinung, die Aussage, nach der das KUG Anwendungsvorrang habe, ist falsch." Quelle |
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