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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » DSGVO ab Mai - Fotographieren schlimmer als in Nordkorea ?
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Alt 23.05.2018, 13:19   #1
screwdriver
 
 
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.404
Zitat:
Zitat von Mikosch Beitrag anzeigen
Das stimmt nur überhaupt nicht. Es geht auch nicht um die Veröffentlichung von Fotos, sondern darum diese Daten (Foto-Exif-Daten) überhaupt zu generieren, zu speichern und weiterzuverarbeiten.
Dabei sind die EXIF Daten und ggf. weitere Daten zum Bild das kleinere Problem.
Es ist das Datenmaterial des Bildes generell, was dann für Objekterkennungssoftware verarbeitbar ist.
Selbst ein fotografiertes oder gescanntes Papierbild mit entfernten EXIFs ist relevantes Material wenn Menschen im Bild erkennbar sind.

Zitat:
Grundsätzlich ist es nicht verkehrt sich eingehend damit zu befassen - aber Panik ist völlig unangebracht.
So ist es.
Seitdem klargestellt ist, dass im Wesentlichen das KUG die integrierte nationale Regelung darstellt und nicht nachgeordnet ist, ist die Lage recht entspannt.
__________________
Gruss aus Berlin, Volker
Es ist ganz einfach, negative Kritik positiv und motivierend klingen zu lassen.
"Schönes Bild" reicht.
screwdriver ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 23.05.2018, 13:47   #2
Mikosch
 
 
Registriert seit: 12.11.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 1.736
Zitat:
Zitat von screwdriver Beitrag anzeigen
Dabei sind die EXIF Daten und ggf. weitere Daten zum Bild das kleinere Problem. Es ist das Datenmaterial des Bildes generell, was dann für Objekterkennungssoftware verarbeitbar ist.
Ja, es sollte eigentlich auch anders da stehen (Foto + Exif-Daten).

Zitat:
Zitat von screwdriver Beitrag anzeigen
Seitdem klargestellt ist, dass im Wesentlichen das KUG die integrierte nationale Regelung darstellt und nicht nachgeordnet ist, ist die Lage recht entspannt.
Wer hat das klargestellt? Meinem Kenntnisstand nach müssen entsprechend DSGVO nationale Gesetze erlassen werden die diese Verordnung in nationales Recht umsetzen. Das ist nicht erfolgt.

Zitat:
"Aber das KUG ist von 1907, es ist nicht aufgrund einer DSGVO erlassen worden, und es regelt auch keine spezifisch datenschutzrechtlichen Fragen für die Meinungs- und Pressefreiheit. Darum bin ich der Meinung, die Aussage, nach der das KUG Anwendungsvorrang habe, ist falsch."

Quelle
Mikosch ist offline   Mit Zitat antworten
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