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#11 |
Registriert seit: 30.11.2014
Ort: Sachsen
Beiträge: 1.193
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Ich versteh das nicht, wenn dann hätte doch der Erschaffer des Kunstwerkes ein Recht auf Vergütung. Hat er oder seine Erbe denn die Rechte zum Fotografieren abgetreten?
Ich kann doch auch nicht einfach mit Mikrofonen den Kirchenchor aufnehmen oder einen Straßenmusiker und davon eine Audio-CD als mein Werk im Internet veröffentlichen.
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don't be evil & do the right thing Geändert von conradvassmann (03.01.2018 um 17:21 Uhr) |
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