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#24 |
Registriert seit: 26.11.2012
Ort: Hamburg
Beiträge: 3.038
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Bei dieser "Entscheidung" handelt es sich nur um einen Beschluß im Wege der einstweiligen Verfügung (eV).
Mal wieder schafft es die Presse reißerisch und aufbauschend alles darzustellen. Dieser eV-Beschluß sagt noch überhaupt nichts aus. Er wurde "schnell" gemacht und erlassen. Viel wichtiger ist hier das Nachverfahren, also wenn es zu einem Urteil kommt. Nur das Urteil kann von der nächst höheren Instanz "kassiert" werden. Hoffentlich ist der Antragsgegner so schlau und legt gegen diesen Beschluss Beschwerde ein! Also Leute, Gemüter wieder abregen und auf eine wirkliche Entscheidung warten. ![]() |
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