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#1 | ||
Moderator
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.520
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Es ist kein Urteil ergangen, sondern nur eine einstwillige Verfügung. Das ist ein himmelweiter Unterschied.
Zitat:
Zitat:
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LG Manfred ...der nun über 15 Jahre mit einer ![]() So kannst du das Sonyuserforum und unsere Arbeit unterstützen......Moderationsmodus in Orange |
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#2 | |
Registriert seit: 04.07.2004
Ort: München
Beiträge: 1.857
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Zitat:
Ich glaube Heise hat da nicht groß gepusht, sondern das Urteil einfach mal wörtlich genommen. ![]() |
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#3 |
Registriert seit: 26.11.2012
Ort: Hamburg
Beiträge: 3.063
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#5 |
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: Ocean Ave, San Francisco, CA 94112
Beiträge: 5.473
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Guten Abend,
Meine ganz persönliche Meinung: Jeder ist mündig und es steht einem frei, selbst seine "Brandmauern" einzuziehen, um vor solchem und anderem "Internet-Neuland-Unfug" seine Ruhe zu haben. Schließlich gibt es genügend Länder, deren Rechtssprechung keine Störerhaftung, VDS, LSR, oder Impressumspflicht kennt und auch sonst die Menschen einfach zusammen und in Frieden ihr Leben leben lässt. Konzerne nutzen diese ganz legalen Freiheiten seit jeher - warum sollten Individuen nicht auch davon profitieren? Ist die eigene Lebenszeit nicht viel zu Schade, sich über derart kleinkarierte deutsche Winkeladvokatentricks und Denunziation zu grämen...? Die Entscheidung des LG Hamburg bezieht sich auf einen konkreten Einzelfall - also einmal entspannt zurücklehnen und die nächste Instanz abwarten... ![]() Beste Grüße, meshua
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