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Alt 12.12.2016, 14:42   #1
ha_ru
 
 
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.796
Hallo Rico,

die Beklagten haben den Link entfernt und mussten die Kosten tragen: sie habe das Urteil vermutlich deswegen anerkannt, weil es für sie "billigste" Lösung war. Das ändert nichts daran, dass in solchen Verfahren nur sehr oberflächlich geprüft wird.

Nicht jeder will Geld ausgeben um etwas für andere zu klären.

Hans
ha_ru ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 12.12.2016, 15:19   #2
KSO
 
 
Registriert seit: 04.07.2004
Ort: München
Beiträge: 1.856
Jetzt wieder mit Klick ;-)

"Nach tagelanger Prüfung teilte das Landgericht am Montagmorgen nun mit, dass von der Rechtmäßigkeit sämtlicher Inhalte auf den eigenen Seiten ausgegangen werde, zu einer rechtsverbindlichen Erklärung aber kein Anlass bestehe."

__________________
Gruss Knut

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Alt 12.12.2016, 15:49   #3
DonFredo
Moderator
 
 
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.514
Zitat:
Zitat von ha_ru Beitrag anzeigen
.... sie habe das Urteil vermutlich deswegen anerkannt, ...
Es ist kein Urteil ergangen, sondern nur eine einstwillige Verfügung. Das ist ein himmelweiter Unterschied.

Zitat:
Zitat von aus dem Beschluss
Dem Antragsgegner wird im Rahmen einer einstwilligen Verfügung - der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung - ..... verboten, ....
Offensichtlich wird hier eine Einzelfallentscheidung durch die Presse hoch gepuscht.



Zitat:
Nicht jeder will Geld ausgeben um etwas für andere zu klären.
Das stimmt allerdings.
__________________
LG
Manfred

...der nun über 15 Jahre mit einer knipst... Current Status: Ge-Boostert

So kannst du das Sonyuserforum und unsere Arbeit unterstützen......Moderationsmodus in Orange
DonFredo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.12.2016, 16:13   #4
KSO
 
 
Registriert seit: 04.07.2004
Ort: München
Beiträge: 1.856
Zitat:
Zitat von DonFredo Beitrag anzeigen
...
Offensichtlich wird hier eine Einzelfallentscheidung durch die Presse hoch gepuscht.
...
Zerbröselt ja schon offensichtlich (s.o.)

Ich glaube Heise hat da nicht groß gepusht, sondern das Urteil einfach mal wörtlich genommen.
__________________
Gruss Knut

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Alt 12.12.2016, 17:25   #5
Andronicus
 
 
Registriert seit: 26.11.2012
Ort: Hamburg
Beiträge: 3.040
Zitat:
Zitat von KSO Beitrag anzeigen
...Ich glaube Heise hat da nicht groß gepusht, sondern das Urteil einfach mal wörtlich genommen.
Kein Urteil!
Es ist ein Beschluss ergangen.
Andronicus ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 12.12.2016, 18:42   #6
KSO
 
 
Registriert seit: 04.07.2004
Ort: München
Beiträge: 1.856
Ja, dann halt Beschluss.
Rudern trotzdem wild zurück.....
__________________
Gruss Knut

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KSO ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.12.2016, 20:21   #7
meshua
 
 
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: Ocean Ave, San Francisco, CA 94112
Beiträge: 5.473
Guten Abend,

Meine ganz persönliche Meinung: Jeder ist mündig und es steht einem frei, selbst seine "Brandmauern" einzuziehen, um vor solchem und anderem "Internet-Neuland-Unfug" seine Ruhe zu haben. Schließlich gibt es genügend Länder, deren Rechtssprechung keine Störerhaftung, VDS, LSR, oder Impressumspflicht kennt und auch sonst die Menschen einfach zusammen und in Frieden ihr Leben leben lässt. Konzerne nutzen diese ganz legalen Freiheiten seit jeher - warum sollten Individuen nicht auch davon profitieren? Ist die eigene Lebenszeit nicht viel zu Schade, sich über derart kleinkarierte deutsche Winkeladvokatentricks und Denunziation zu grämen...?

Die Entscheidung des LG Hamburg bezieht sich auf einen konkreten Einzelfall - also einmal entspannt zurücklehnen und die nächste Instanz abwarten...

Beste Grüße, meshua
__________________
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Alt 12.12.2016, 20:30   #8
KSO
 
 
Registriert seit: 04.07.2004
Ort: München
Beiträge: 1.856
Du bist schon mal in die Fänge eines Abmahnanwalts gekommen?
Kein Spaß und somit auch alles was solchen Kreaturen möglicherweise Futter gibt.
__________________
Gruss Knut

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