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#1 |
Registriert seit: 09.06.2015
Ort: AA
Beiträge: 178
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Streetfotografie --- Rechtslage Personen
Bei Streetfotografie hat man ja gewollt Fremde Menschen mit auf den Bildern. Meißt von hinten oder von der Seite. Dies ist ja noch in Ordnung. Aber was ist wenn diese Frontal drauf sind? Kann ja danach nicht zu jedem hinlaufen. Wie machen die Profis dass? Den ich sehe dass viele solche Bilder hochladen.
Gruß Daniel |
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#2 |
Registriert seit: 12.08.2009
Ort: Oberrheinische Tiefebene
Beiträge: 2.652
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IANAL... aber wenn ich so den ein oder anderen Artikel dazu lese, läuft es tatsächlich im Endeffekt darauf hinaus, dass man die Einwilligung jeder Person einholen muss, sofern sie nicht "Beiwerk" darstellen.
Auch interessant ist der Hinweis bzgl Aufnahmen "hilfloser" Personen. Da macht man sich bereits beim Auslösen strafbar, nicht erst beim Hochladen...
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Mahalo, Chris I'm not a pessimist. At some point the world shits on everybody. Pretending it ain't shit makes you an idiot, not an optimist. |
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#3 |
Registriert seit: 23.08.2016
Beiträge: 4
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Also die Rechtslage ist da sehr eindeutig jeder hat das Recht an Bildern auf die er drauf ist und wenn er keine zustimmung zur veröffentlichung gibt macht man sich im grunde strafbar.
Aber wo kein Kläger da kein Richter daher denke ich mal gehen viele vielleicht auch unbewust das Risiko ein und Veröffentlichen ihre Bilder einfach. Sollte sich aber jemand auf den Bildern wieder erkennen, kann er die verbreitung des Bildes verbieten lassen und auch auf Schmerzensgeld klagen. |
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#4 |
Themenersteller
Registriert seit: 09.06.2015
Ort: AA
Beiträge: 178
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Hmm wie macht ihr es? Lasst ihr es drauf ankommen?
Ich werde eben versuchen dass ich nur von Hinten und Seite fotografiere. Und wenn dann werde ich leicht das Gesicht unschärfen. Gruß Daniel |
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#5 | |
Registriert seit: 12.11.2015
Beiträge: 406
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Zitat:
Im übrigen genügt das auch nicht, Personen kann man u.U. auch von der Seite oder z.B. an spezifischer Kleidung oder Schmuck ohne weiteres erkennen. Es bleiben nur 2 Wege: Entweder nach dem Foto (vorher ist wegen mangelnder Authenzität sinnfrei) eine Erlaubnis zur Veröffentlichung einholen oder das Risiko einer unerlaubten Veröffentlichung eingehen... |
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#6 |
Registriert seit: 12.08.2009
Ort: Oberrheinische Tiefebene
Beiträge: 2.652
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Das wird unter Umständen nicht ausreichen, weil es ja durchaus noch andere Merkmale der persönlichen Erkennbarkeit geben kann -- Frisur, Kleidungsstil, Statur und vor allem Tattoos. Dabei geht es nicht nur darum, ob die Person selbst sich erkennen kann, sondern auch Personen aus dessen Bekanntenkreis.
Eine Person kann durchaus auch von hinten oder der Seite erkennbar sein...
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Mahalo, Chris I'm not a pessimist. At some point the world shits on everybody. Pretending it ain't shit makes you an idiot, not an optimist. |
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#7 | |
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: Ocean Ave, San Francisco, CA 94112
Beiträge: 5.473
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Zitat:
![]() Viele Grüße, meshua
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#8 | ||
Registriert seit: 26.11.2012
Ort: Hamburg
Beiträge: 3.048
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Doch, ein freundliches Fragen bringt einen schon weiter.
![]() Zitat:
Zitat:
Ich muss da mal ein Zitat hier einfügen: "Wer künftig „mal eben“ einen schlafenden Säufer auf der Straße mit dem Handy fotografiert, muss das gegebenfalls dem Staatsanwalt erklären. Für dieses Verhalten gibt es dann im schlimmsten Fall bis zu zwei Jahre Gefängnis." (Quelle Fotomagazin.de, Fazit: Vorsicht, 1. Absatz). Das ist total übertrieben, was der hier schreibt. Oben weiter führt er die Jugendlichen an die Handyaufnahmen von den verprügelten Opfern machen. Nicht unbedingt ist ein schlafender Säufer gemeint. Auch kommt es auf die Darstellungsart an. Wenn man einem verprügelten Opfer helfen möchte und zu dokumentarischen Zwecken Aufnahmen seiner Verletzungen macht kann das gar nicht strafbar sein. Aber ich weiche schon wieder vom Thema ab ![]() Also an den TO: Wie überall ist Kommunikation überaus wichtig ![]() |
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#9 |
Registriert seit: 11.04.2012
Beiträge: 3.086
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Ich hatte vor einigen Jahren ein sehr großes Interesse an Straßenfotografie und an sich ist es vermutlich das interessanteste neben Makrofotografie. Aber die Rechtslage in Deutschland hat es mir madig gemacht und den Spaß daran verdorben. Ich bin leider nicht soweit das ich zu jedem Menschen anschließend hingehe und um eine Unterschrift bitte, um mich abzusichern. Aber genau das empfehle ich dir. Wenn mehrere Menschen auf dem Bild drauf sind und nur als kleines Beiwerk (wie Statisten in einem Film) zu sehen sind, dann brauchst du dir keine Sorgen machen. Aber wenn du vereinzelt Menschen hervorhebst und diese wieder erkennbar sind (z.B. Silhuetten sind nicht so persönlich?) , dann ist es am besten, wenn du nach der Aufnahme um Erlaubnis bittest.
Wenn das Opfer dies nicht eingewilligt hat und nachher Klagt, dann ist das mit Sicherheit strafbar. |
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#10 |
Registriert seit: 03.12.2010
Beiträge: 948
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Wenn man einschlägige online Artikel zu der neuen Rechtslage liest, da wird einem schlecht. Danke, liebe Rechtsverdreher, das habt ihr euch ganz toll ausgedacht! Es ist jetzt in der Praxis nahezu unmöglich sich als Fotograf gegen Klagen abzusichern.
Ich sehe es genau wie Chris es in Beitrag #2 schreibt, jetzt nicht bei Personen in misslichen Lagen oder so, sondern bei ganz normaler Streetfotografie wo irgendwelche Personen deutlich erkennbar sind. Man geht mit der Kamera durch die Fußgängerzone und sobald man die Kamera zückt und die Bilder irgendwo öffentlich ausstellt, steht man möglicherweise mit einem Fuß im Gefängnis. Jetzt drehe ich den Fall mal um: da fotografiert mich ein Fremder ungefragt in der Fußgängerzone, geht dann auf mich zu, behauptet Fotograf zu sein und will auch noch eine händische Unterschrift von mir haben. Geht’s noch??? Nie im Leben. Genau durch diese Rechtslage ist die Streetfotografie zumindest für mich in Deutschland schlicht und einfach gestorben. Schade. Hätte mich gereizt. Gruß, Aleks
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