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Streetfotografie --- Rechtslage Personen
Bei Streetfotografie hat man ja gewollt Fremde Menschen mit auf den Bildern. Meißt von hinten oder von der Seite. Dies ist ja noch in Ordnung. Aber was ist wenn diese Frontal drauf sind? Kann ja danach nicht zu jedem hinlaufen. Wie machen die Profis dass? Den ich sehe dass viele solche Bilder hochladen.
Gruß Daniel |
IANAL... aber wenn ich so den ein oder anderen Artikel dazu lese, läuft es tatsächlich im Endeffekt darauf hinaus, dass man die Einwilligung jeder Person einholen muss, sofern sie nicht "Beiwerk" darstellen.
Auch interessant ist der Hinweis bzgl Aufnahmen "hilfloser" Personen. Da macht man sich bereits beim Auslösen strafbar, nicht erst beim Hochladen... |
Also die Rechtslage ist da sehr eindeutig jeder hat das Recht an Bildern auf die er drauf ist und wenn er keine zustimmung zur veröffentlichung gibt macht man sich im grunde strafbar.
Aber wo kein Kläger da kein Richter daher denke ich mal gehen viele vielleicht auch unbewust das Risiko ein und Veröffentlichen ihre Bilder einfach. Sollte sich aber jemand auf den Bildern wieder erkennen, kann er die verbreitung des Bildes verbieten lassen und auch auf Schmerzensgeld klagen. |
Hmm wie macht ihr es? Lasst ihr es drauf ankommen?
Ich werde eben versuchen dass ich nur von Hinten und Seite fotografiere. Und wenn dann werde ich leicht das Gesicht unschärfen. Gruß Daniel |
Zitat:
Im übrigen genügt das auch nicht, Personen kann man u.U. auch von der Seite oder z.B. an spezifischer Kleidung oder Schmuck ohne weiteres erkennen. Es bleiben nur 2 Wege: Entweder nach dem Foto (vorher ist wegen mangelnder Authenzität sinnfrei) eine Erlaubnis zur Veröffentlichung einholen oder das Risiko einer unerlaubten Veröffentlichung eingehen... |
Zitat:
Eine Person kann durchaus auch von hinten oder der Seite erkennbar sein... |
Zitat:
Viele Grüße, meshua |
Stimmt. Und geht es nach Brüssel, könnte sich das europaweit auch auf die Panoramafreiheit ausweiten...
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Zitat:
Stephan |
War vielleicht etwas unglücklich formuliert ...
Bisher gelten in den Ländern unterschiedliche Regelungen bzgl Panoramafreiheit. Mit dem aktuellen Entwurf der EU-Urheberrechtsrichtlinien hätte man eine einheitliche Regelung finden können -- hat man aber unterlassen. Warum auch immer. Letztes Jahr gab es einen Vorstoß, die Panoramafreiheit zu kippen, was aber geblockt wurde. Ein Schelm, wer sich jetzt Arges dabei denkt. |
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