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Avinic 31.08.2016 16:12

Streetfotografie --- Rechtslage Personen
 
Bei Streetfotografie hat man ja gewollt Fremde Menschen mit auf den Bildern. Meißt von hinten oder von der Seite. Dies ist ja noch in Ordnung. Aber was ist wenn diese Frontal drauf sind? Kann ja danach nicht zu jedem hinlaufen. Wie machen die Profis dass? Den ich sehe dass viele solche Bilder hochladen.

Gruß Daniel

cbv 31.08.2016 16:47

IANAL... aber wenn ich so den ein oder anderen Artikel dazu lese, läuft es tatsächlich im Endeffekt darauf hinaus, dass man die Einwilligung jeder Person einholen muss, sofern sie nicht "Beiwerk" darstellen.

Auch interessant ist der Hinweis bzgl Aufnahmen "hilfloser" Personen. Da macht man sich bereits beim Auslösen strafbar, nicht erst beim Hochladen...

HannisBall 31.08.2016 21:36

Also die Rechtslage ist da sehr eindeutig jeder hat das Recht an Bildern auf die er drauf ist und wenn er keine zustimmung zur veröffentlichung gibt macht man sich im grunde strafbar.
Aber wo kein Kläger da kein Richter daher denke ich mal gehen viele vielleicht auch unbewust das Risiko ein und Veröffentlichen ihre Bilder einfach.
Sollte sich aber jemand auf den Bildern wieder erkennen, kann er die verbreitung des Bildes verbieten lassen und auch auf Schmerzensgeld klagen.

Avinic 01.09.2016 12:58

Hmm wie macht ihr es? Lasst ihr es drauf ankommen?

Ich werde eben versuchen dass ich nur von Hinten und Seite fotografiere. Und wenn dann werde ich leicht das Gesicht unschärfen.

Gruß Daniel

MEPE 01.09.2016 13:43

Zitat:

Zitat von Avinic (Beitrag 1847287)
Ich werde eben versuchen dass ich nur von Hinten und Seite fotografiere. Und wenn dann werde ich leicht das Gesicht unschärfen.

Das wird der Qualität der Bilder kaum förderlich sein. Streetfotografie ohne bzw. nur mit unscharfen Gesichtern...?

Im übrigen genügt das auch nicht, Personen kann man u.U. auch von der Seite oder z.B. an spezifischer Kleidung oder Schmuck ohne weiteres erkennen.

Es bleiben nur 2 Wege: Entweder nach dem Foto (vorher ist wegen mangelnder Authenzität sinnfrei) eine Erlaubnis zur Veröffentlichung einholen oder das Risiko einer unerlaubten Veröffentlichung eingehen...

cbv 01.09.2016 13:46

Zitat:

Zitat von Avinic (Beitrag 1847287)
Und wenn dann werde ich leicht das Gesicht unschärfen.

Das wird unter Umständen nicht ausreichen, weil es ja durchaus noch andere Merkmale der persönlichen Erkennbarkeit geben kann -- Frisur, Kleidungsstil, Statur und vor allem Tattoos. Dabei geht es nicht nur darum, ob die Person selbst sich erkennen kann, sondern auch Personen aus dessen Bekanntenkreis.

Eine Person kann durchaus auch von hinten oder der Seite erkennbar sein...

meshua 01.09.2016 15:12

Zitat:

Zitat von cbv (Beitrag 1847302)
Das wird unter Umständen nicht ausreichen, weil es ja durchaus noch andere Merkmale der persönlichen Erkennbarkeit geben kann -- Frisur, Kleidungsstil, Statur und vor allem Tattoos. Dabei geht es nicht nur darum, ob die Person selbst sich erkennen kann, sondern auch Personen aus dessen Bekanntenkreis.

Eine Person kann durchaus auch von hinten oder der Seite erkennbar sein...

Ganz ehrlich: So einen Juristen-Quark gibt's wohl nur in DE. Street fotografiere ich daher fast nur noch in Ländern, wo es solchen kleinkarierten Unsinn erst gar nicht gibt. :P

Viele Grüße, meshua

cbv 01.09.2016 15:24

Stimmt. Und geht es nach Brüssel, könnte sich das europaweit auch auf die Panoramafreiheit ausweiten...

amateur 01.09.2016 15:52

Zitat:

Zitat von cbv (Beitrag 1847323)
Stimmt. Und geht es nach Brüssel, könnte sich das europaweit auch auf die Panoramafreiheit ausweiten...

Aha, die Quelle bitte?

Stephan

cbv 01.09.2016 16:22

War vielleicht etwas unglücklich formuliert ...

Bisher gelten in den Ländern unterschiedliche Regelungen bzgl Panoramafreiheit. Mit dem aktuellen Entwurf der EU-Urheberrechtsrichtlinien hätte man eine einheitliche Regelung finden können -- hat man aber unterlassen. Warum auch immer.
Letztes Jahr gab es einen Vorstoß, die Panoramafreiheit zu kippen, was aber geblockt wurde. Ein Schelm, wer sich jetzt Arges dabei denkt.


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