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Startseite » Forenübersicht » Kreativbereich » Vor der Aufnahme » Streetfotografie --- Rechtslage Personen
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Alt 01.09.2016, 13:46   #1
cbv
 
 
Registriert seit: 12.08.2009
Ort: Oberrheinische Tiefebene
Beiträge: 2.657
Zitat:
Zitat von Avinic Beitrag anzeigen
Und wenn dann werde ich leicht das Gesicht unschärfen.
Das wird unter Umständen nicht ausreichen, weil es ja durchaus noch andere Merkmale der persönlichen Erkennbarkeit geben kann -- Frisur, Kleidungsstil, Statur und vor allem Tattoos. Dabei geht es nicht nur darum, ob die Person selbst sich erkennen kann, sondern auch Personen aus dessen Bekanntenkreis.

Eine Person kann durchaus auch von hinten oder der Seite erkennbar sein...
__________________
Mahalo, Chris

I'm not a pessimist. At some point the world shits on everybody. Pretending it ain't shit makes you an idiot, not an optimist.
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Alt 01.09.2016, 15:12   #2
meshua
 
 
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: Ocean Ave, San Francisco, CA 94112
Beiträge: 5.473
Zitat:
Zitat von cbv Beitrag anzeigen
Das wird unter Umständen nicht ausreichen, weil es ja durchaus noch andere Merkmale der persönlichen Erkennbarkeit geben kann -- Frisur, Kleidungsstil, Statur und vor allem Tattoos. Dabei geht es nicht nur darum, ob die Person selbst sich erkennen kann, sondern auch Personen aus dessen Bekanntenkreis.

Eine Person kann durchaus auch von hinten oder der Seite erkennbar sein...
Ganz ehrlich: So einen Juristen-Quark gibt's wohl nur in DE. Street fotografiere ich daher fast nur noch in Ländern, wo es solchen kleinkarierten Unsinn erst gar nicht gibt.

Viele Grüße, meshua
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meshua ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.09.2016, 15:24   #3
cbv
 
 
Registriert seit: 12.08.2009
Ort: Oberrheinische Tiefebene
Beiträge: 2.657
Stimmt. Und geht es nach Brüssel, könnte sich das europaweit auch auf die Panoramafreiheit ausweiten...
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Mahalo, Chris

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Alt 01.09.2016, 15:52   #4
amateur
 
 
Registriert seit: 01.10.2005
Ort: Region Hannover
Beiträge: 7.723
Zitat:
Zitat von cbv Beitrag anzeigen
Stimmt. Und geht es nach Brüssel, könnte sich das europaweit auch auf die Panoramafreiheit ausweiten...
Aha, die Quelle bitte?

Stephan
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Für mehr Kategorischen Imperativ dieser Tage!
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Alt 01.09.2016, 16:22   #5
cbv
 
 
Registriert seit: 12.08.2009
Ort: Oberrheinische Tiefebene
Beiträge: 2.657
War vielleicht etwas unglücklich formuliert ...

Bisher gelten in den Ländern unterschiedliche Regelungen bzgl Panoramafreiheit. Mit dem aktuellen Entwurf der EU-Urheberrechtsrichtlinien hätte man eine einheitliche Regelung finden können -- hat man aber unterlassen. Warum auch immer.
Letztes Jahr gab es einen Vorstoß, die Panoramafreiheit zu kippen, was aber geblockt wurde. Ein Schelm, wer sich jetzt Arges dabei denkt.
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Mahalo, Chris

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Geändert von cbv (01.09.2016 um 16:27 Uhr)
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Alt 01.09.2016, 22:10   #6
amateur
 
 
Registriert seit: 01.10.2005
Ort: Region Hannover
Beiträge: 7.723
Moin,

ja eben. Also will die EU da im Moment gar nichts. Warum schreibst Du dann sowas? Und was soll der Schelm da jetzt denken?

Stephan
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Für mehr Kategorischen Imperativ dieser Tage!
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Alt 02.09.2016, 00:09   #7
Ellersiek
 
 
Registriert seit: 07.12.2006
Ort: Hiddenhausen
Beiträge: 6.008
Zitat:
Zitat von amateur Beitrag anzeigen
...Und was soll der Schelm da jetzt denken?...
Dieser Schelm denkt sich gar nichts - Hauptsache erstmal pauschal auf Brüssel draufgehauen.

Was die Ausgangsfrage angeht:
Zunächst einmal wäre die Beantwortung Rechtsberatung und die ist so im Forum nicht möglich bzw. zulässig: Sicher kann das nur ein Rechtsverdreheranwalt beantworten.

Außerdem ist die Frage auch nicht pauschal zu beantworten sondern nur im konkreten Einzelfall und da auch letztendlich nur vom Richter.

Es ist weder pauschal verboten noch pauschal erlaubt alle möglichen Fotos von Personen zu veröffentlichen. Ein Anhaltspunkt kann dabei sein, ob die Person bildgestaltenes Element ist. Da hat z.B. ein (Berliner?) Fotograf einen Rechtsstreit ausfechten müssen, der in einer Ausstellung ein Bild einer pelztragenen Frau gezeigt hat, die er durch die Bildgestaltung hervorgehoben hat. Die Frau ist von Bekannten, die die Ausstellung besucht haben, erkannt worden (Mehr Info: hier. Dazu lesenswert: hier).

Mein Tipp:
Im Zweifel nicht veröffentlichen.
Wenn Du ernsthaft Streetfotografie machen möchtest, musst Du bereit sein, (nach der Aufnahme) auf die Leute zuzugehen und Dir eine Freigabe holen.
Ich war selber letzte Woche in Berlin und habe mit meiner Tochter zusammen Streetfotografie geübt (auf einem Flohmarkt). Da wir nur üben wollten, haben wir auf Freigaben verzichtet. Konsequenz: Die Bilder, bei denen Personen mit bildgestaltend sind, bleiben nicht öffentlich, auch wenn, mit Ausnahme eines Bildes, die Personen nicht negativ dargestellt werden.

Lieben Gruß
Ralf
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"Wer immer die Wahrheit sagt, kann sich ein schlechtes Gedächtnis leisten" (Theodor Heuss). "Erinnerungen, die noch nicht stattgefunden haben, sind umgehend nachzuholen" (Matthias Brodowy)
"Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe": Was für eine Jahreslosung! Da kann dieses Jahr nur gut werden!
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