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#6 |
Registriert seit: 30.01.2006
Ort: Schaue auf Zürich
Beiträge: 9.336
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Der wäre vollkommen unangebracht, weil Antagon eine irreführende Formulierung richtiggestellt hat. Das Urteil ist nur für den Verurteilten bindend, wenn er es nicht in der nächsten Instanz anficht. Ansonsten hat das Urteil keinerlei Bindungswirkung.
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Viele Grüße, Klaus |
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