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Fotorecht: Grabsteinfotos dürfen veröffentlicht werden
Eigentlich suchte ich etwas ganz anderes und bin nur durch Zufall auf dieses Urteil gestossen.
Es wurde geklagt, weil auf einer Internetseite ein Foto vom elterlichen Grabstein zu sehen war. Die Klage wurde abgewiesen, die Begründung liest sich recht spannend. Quintessenz scheint zu sein, dass nur im Fall einer ehrverletzenden Veröffentlichung ein Unterlassungsanspruch besteht und dass die Veröffentlichung von Namen und Geburtsdatum keinerlei Wertung enthält und deswegen auch nicht verboten werden kann. Viele Grüsse, Michael |
Na ja, ein Amtsgericht....
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Nö... ist sie nicht, es gibt im deutschen Recht kein bindendes case law, das kann jedes Amtsgericht (ja sogar ein anderer Richter im selben Gericht) anders entscheiden. Aber das Urteil ist im Ergebnis rechtlich völlig zutreffend. Es kommt natürlich (auch) darauf an, in welchem Kontext so ein Bild veröffentlicht wird. Bei einer Webseite "Die lächerlichsten Grabmale der Welt" gäbe es Probleme. |
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Aber schön, dass wir drüber gesprochen haben.:roll: |
@ Oldy
Und, was kannst Du damit jetzt anfangen? Dich auf ein Urteil eines Amtsgerichts berufen? Toll! |
nachdem er einen Grabstein fotografiert hat :?
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Nein, hast Du nicht.
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