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-   -   Fotorecht: Grabsteinfotos dürfen veröffentlicht werden (https://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=165792)

BodenseeTroll 10.12.2015 20:58

Fotorecht: Grabsteinfotos dürfen veröffentlicht werden
 
Eigentlich suchte ich etwas ganz anderes und bin nur durch Zufall auf dieses Urteil gestossen.

Es wurde geklagt, weil auf einer Internetseite ein Foto vom elterlichen Grabstein zu sehen war. Die Klage wurde abgewiesen, die Begründung liest sich recht spannend. Quintessenz scheint zu sein, dass nur im Fall einer ehrverletzenden Veröffentlichung ein Unterlassungsanspruch besteht und dass die Veröffentlichung von Namen und Geburtsdatum keinerlei Wertung enthält und deswegen auch nicht verboten werden kann.

Viele Grüsse,

Michael

Dimagier_Horst 10.12.2015 21:55

Na ja, ein Amtsgericht....

Oldy 10.12.2015 22:30

Zitat:

Zitat von Dimagier_Horst (Beitrag 1769215)
Na ja, ein Amtsgericht....

Solange keine andere Instanz eine abweichende Entscheidung trifft, ist die Rechtsprechung bindend.

Antagon 11.12.2015 01:31

Zitat:

Zitat von Oldy (Beitrag 1769226)
Solange keine andere Instanz eine abweichende Entscheidung trifft, ist die Rechtsprechung bindend.


Nö... ist sie nicht, es gibt im deutschen Recht kein bindendes case law, das kann jedes Amtsgericht (ja sogar ein anderer Richter im selben Gericht) anders entscheiden.

Aber das Urteil ist im Ergebnis rechtlich völlig zutreffend. Es kommt natürlich (auch) darauf an, in welchem Kontext so ein Bild veröffentlicht wird. Bei einer Webseite "Die lächerlichsten Grabmale der Welt" gäbe es Probleme.

Oldy 11.12.2015 08:03

Zitat:

Zitat von Antagon (Beitrag 1769264)
Nö... ist sie nicht, es gibt im deutschen Recht kein bindendes case law, das kann jedes Amtsgericht (ja sogar ein anderer Richter im selben Gericht) anders entscheiden. .

Du hättest deutlich machen können, dass du das im Klugscheissermodus geschrieben hast., denn genau das habe ich gesagt.
Aber schön, dass wir drüber gesprochen haben.:roll:

Dimagier_Horst 11.12.2015 09:52

@ Oldy
Und, was kannst Du damit jetzt anfangen? Dich auf ein Urteil eines Amtsgerichts berufen? Toll!

A99 11.12.2015 16:16

nachdem er einen Grabstein fotografiert hat :?

turboengine 11.12.2015 16:36

Zitat:

Zitat von Oldy (Beitrag 1769290)
Klugscheissermodus

Der wäre vollkommen unangebracht, weil Antagon eine irreführende Formulierung richtiggestellt hat. Das Urteil ist nur für den Verurteilten bindend, wenn er es nicht in der nächsten Instanz anficht. Ansonsten hat das Urteil keinerlei Bindungswirkung.

Oldy 11.12.2015 20:14

Zitat:

Zitat von turboengine (Beitrag 1769526)
Der wäre vollkommen unangebracht, weil Antagon eine irreführende Formulierung richtiggestellt hat. Das Urteil ist nur für den Verurteilten bindend, wenn er es nicht in der nächsten Instanz anficht. Ansonsten hat das Urteil keinerlei Bindungswirkung.

Habe ich irgendwo in diesem Thread etwas anderes behauptet?

turboengine 11.12.2015 20:18

Nein, hast Du nicht.


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