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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Fotorecht: Grabsteinfotos dürfen veröffentlicht werden
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Alt 10.12.2015, 20:58   #1
BodenseeTroll
 
 
Registriert seit: 24.02.2007
Ort: Konstanz
Beiträge: 1.095
Fotorecht: Grabsteinfotos dürfen veröffentlicht werden

Eigentlich suchte ich etwas ganz anderes und bin nur durch Zufall auf dieses Urteil gestossen.

Es wurde geklagt, weil auf einer Internetseite ein Foto vom elterlichen Grabstein zu sehen war. Die Klage wurde abgewiesen, die Begründung liest sich recht spannend. Quintessenz scheint zu sein, dass nur im Fall einer ehrverletzenden Veröffentlichung ein Unterlassungsanspruch besteht und dass die Veröffentlichung von Namen und Geburtsdatum keinerlei Wertung enthält und deswegen auch nicht verboten werden kann.

Viele Grüsse,

Michael
__________________
Fotos: seetroll.ipernity.com
BodenseeTroll ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 10.12.2015, 21:55   #2
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Na ja, ein Amtsgericht....
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Alt 10.12.2015, 22:30   #3
Oldy
 
 
Registriert seit: 15.03.2006
Ort: Duisburg (nahe am LaPaDu)
Beiträge: 3.263
Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst Beitrag anzeigen
Na ja, ein Amtsgericht....
Solange keine andere Instanz eine abweichende Entscheidung trifft, ist die Rechtsprechung bindend.
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Alt 11.12.2015, 01:31   #4
Antagon
 
 
Registriert seit: 18.11.2015
Beiträge: 349
Zitat:
Zitat von Oldy Beitrag anzeigen
Solange keine andere Instanz eine abweichende Entscheidung trifft, ist die Rechtsprechung bindend.

Nö... ist sie nicht, es gibt im deutschen Recht kein bindendes case law, das kann jedes Amtsgericht (ja sogar ein anderer Richter im selben Gericht) anders entscheiden.

Aber das Urteil ist im Ergebnis rechtlich völlig zutreffend. Es kommt natürlich (auch) darauf an, in welchem Kontext so ein Bild veröffentlicht wird. Bei einer Webseite "Die lächerlichsten Grabmale der Welt" gäbe es Probleme.
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The User Formerly Known As Sepp
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Alt 11.12.2015, 08:03   #5
Oldy
 
 
Registriert seit: 15.03.2006
Ort: Duisburg (nahe am LaPaDu)
Beiträge: 3.263
Zitat:
Zitat von Antagon Beitrag anzeigen
Nö... ist sie nicht, es gibt im deutschen Recht kein bindendes case law, das kann jedes Amtsgericht (ja sogar ein anderer Richter im selben Gericht) anders entscheiden. .
Du hättest deutlich machen können, dass du das im Klugscheissermodus geschrieben hast., denn genau das habe ich gesagt.
Aber schön, dass wir drüber gesprochen haben.
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Alt 11.12.2015, 09:52   #6
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
@ Oldy
Und, was kannst Du damit jetzt anfangen? Dich auf ein Urteil eines Amtsgerichts berufen? Toll!
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Alt 11.12.2015, 16:16   #7
A99
 
 
Registriert seit: 01.12.2015
Ort: Norwegen
Beiträge: 26
nachdem er einen Grabstein fotografiert hat
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Alt 11.12.2015, 16:36   #8
turboengine
 
 
Registriert seit: 30.01.2006
Ort: Schaue auf Zürich
Beiträge: 9.334
Zitat:
Zitat von Oldy Beitrag anzeigen
Klugscheissermodus
Der wäre vollkommen unangebracht, weil Antagon eine irreführende Formulierung richtiggestellt hat. Das Urteil ist nur für den Verurteilten bindend, wenn er es nicht in der nächsten Instanz anficht. Ansonsten hat das Urteil keinerlei Bindungswirkung.
__________________
Viele Grüße, Klaus
turboengine ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2015, 20:14   #9
Oldy
 
 
Registriert seit: 15.03.2006
Ort: Duisburg (nahe am LaPaDu)
Beiträge: 3.263
Zitat:
Zitat von turboengine Beitrag anzeigen
Der wäre vollkommen unangebracht, weil Antagon eine irreführende Formulierung richtiggestellt hat. Das Urteil ist nur für den Verurteilten bindend, wenn er es nicht in der nächsten Instanz anficht. Ansonsten hat das Urteil keinerlei Bindungswirkung.
Habe ich irgendwo in diesem Thread etwas anderes behauptet?
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Alt 11.12.2015, 20:18   #10
turboengine
 
 
Registriert seit: 30.01.2006
Ort: Schaue auf Zürich
Beiträge: 9.334
Nein, hast Du nicht.
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Viele Grüße, Klaus
turboengine ist offline   Mit Zitat antworten
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