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#20 |
Registriert seit: 07.12.2006
Ort: Hiddenhausen
Beiträge: 6.006
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Ganz so klar ist das leider nicht. Ist ein auf die Strasse gemaltes Schild genauso gültig wie ein echtes Schild?
Wir hatten hier bei uns einige Stellen, an denen auf dem Seitenstreifen das Schild 237 gemalt war und irgendwo lass ich auch, dass in diesem Situationen die Radwegnutzungspflicht gilt. Seit kurzem sind sie wieder weg, so das ich jetzt wieder, ohne Zweifel haben zu müssen, die Strasse nutzen kann. Der Pseudoradweg hat an der Ampel nämlich den Nachteil, dass man als Radfahrer mindestens einmal rot hat (es gibt dort eine eigene Rechtsabbiegerspur), wenn es blöd läuft sogar zweimal. Fahre ich auf der Strasse, bin ich in der grünen Welle und komme in der Regel ohne rot über die Kreuzung. Gruß Ralf
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"Wer immer die Wahrheit sagt, kann sich ein schlechtes Gedächtnis leisten" (Theodor Heuss). "Erinnerungen, die noch nicht stattgefunden haben, sind umgehend nachzuholen" (Matthias Brodowy) "Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe": Was für eine Jahreslosung! Da kann dieses Jahr nur gut werden! |
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