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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » action-cam verbot in Österreich
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Alt 19.05.2014, 01:34   #1
steve.hatton
 
 
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.547
Du kannst Millionen Photots machen aber eben nicht von mir. Denn damit "benutzt" du mich für Dein Photo - wird`s so deutlicher?

Also mach einfach Dein Photo in die andere Richtung ...

... so wie Du es vom Raucher erwartest, dass er den Rauch in die andere Richtung bläst.

Wenn ich mich natürlich vor Deine Linse dränge oder Du dich direkt vor dem Raucher positionierst, wird`s eng mit der freiheitlichen Diskussion des "Geschädigten"!

Übrigens: Die Leute müssen seit Jahren vor dem Bus rauchen - drinnen geht schon lange nichts mehr

Im Sinne einer Verschlankung der Diskussion sollten wir aber die Raucher außen vor lassen, sonst wird`s schnell eine Raucher-Apple-Radfahrerhelm-Diskussion...
__________________
Gruß aus Bayern

Steve

Geändert von steve.hatton (19.05.2014 um 01:38 Uhr)
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Alt 19.05.2014, 06:43   #2
TONI_B
 
 
Registriert seit: 13.12.2007
Ort: Ö; Deutsch-Wagram
Beiträge: 12.395
Und wenn sich jemand die Mühe gemacht hätte meinen - zugegebenermaßen sehr langen und juristischen - Link aus Ö zu lesen, dann wüsste er wie die österreichische Justiz argumentiert: weil eben Videoüberwachung, die den öffentlichen Raum mit einschließt, genehmigungspflichtig ist, müsste auch so ein DashCam genehmigt werden.

Und es ist ein Unterschied, ob man einen Urlaubsfilm bei einer Sehenswürdigkeit dreht, oder ob man permanent eine Autobahn filmt. Ähnliches gilt für Sportvideos. Und dass die Videoüberwachung genehmigungspflichtig ist, wurde von div. Verbraucherschutzorganisationen zum Schutz des Einzelnen eingefordert...

Das ist doch genau die Vorratsdatenspeicherung, die von vielen kritisiert wird:"Ich will permanent filmen, dass ich mich im Falle eines Unfalles wehren kann..." Ist das nicht genau jenes Argument, das man uns verkaufen will, damit der "böse" Staat (oder USA) uns permanent überwachen kann? Und jeder Einzelne soll es dürfen?
__________________
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Alt 19.05.2014, 21:39   #3
Kopernikus1966
 
 
Registriert seit: 13.07.2006
Ort: Wolkersdorf im Weinviertel
Beiträge: 921
Zitat:
Zitat von steve.hatton Beitrag anzeigen
Du kannst Millionen Photots machen aber eben nicht von mir. Denn damit "benutzt" du mich für Dein Photo - wird`s so deutlicher?
Nur zur Klarstellung: wenn ich dich ansehe, benutze ich dich dann für meine Vorstellung?

Wenn ich als Hobbymaler im Cafe sitze und dich als Teil der Szenerie male, stört dich das auch?

Sind wir schon im Dschungel gelandet???? Bild nehmen Seele weg? Ist dein Rechtsgut auf willkürliches *nicht-abgebildet-werden* höher zu werten als mein Recht auf freie Meinungsäußerung in Form von künstlerischer Expression?

*Jeder* Mensch hat das Recht auf Privatsphäre. *AUSSER* er ist in der Öffentlichkeit!

Um es zusammenzufassen: *ZEIGST* du dich in der Öffentlichkeit, musst du es dir gefallen lassen, dass du *ANGESEHEN* wirst.
__________________
Gregor Kobelkoff
Der noch immer für ein bezahlbares 18mm/2 betet...
falls es wen interessiert: BLOG
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Alt 19.05.2014, 21:47   #4
TONI_B
 
 
Registriert seit: 13.12.2007
Ort: Ö; Deutsch-Wagram
Beiträge: 12.395
Zitat:
Zitat von Kopernikus1966 Beitrag anzeigen
Wenn ich als Hobbymaler im Cafe sitze und dich als Teil der Szenerie male, stört dich das auch?
Ob es mich stört oder ob ich gefragt werden will, sind zwei paar Schuhe. Und ich würde sagen, dass ich es aus reiner Höflichkeit - auch ohne Gesetz - erwarten würde, dass man mich fragt, ob ich fotografiert oder gemalt werden will.

Zitat:
Zitat von Kopernikus1966 Beitrag anzeigen
Ist dein Rechtsgut auf willkürliches *nicht-abgebildet-werden* höher zu werten als mein Recht auf freie Meinungsäußerung in Form von künstlerischer Expression?
Das ist eine gute Frage! Wäre interessant, was ein Rechtsexperte dazu sagen würde. Für mein Rechtsempfinden darf ich nicht gezwungen werden, dass man mich fotografiert nur damit ein anderer sich künstlerisch ausdrücken kann. Wenn er das machen will, soll er sich ein Modell mieten...

Zitat:
Zitat von Kopernikus1966 Beitrag anzeigen
Um es zusammenzufassen: *ZEIGST* du dich in der Öffentlichkeit, musst du es dir gefallen lassen, dass du *ANGESEHEN* wirst.
Angesehen schon, aber nicht fotografiert.
__________________
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Alt 19.05.2014, 21:58   #5
Kopernikus1966
 
 
Registriert seit: 13.07.2006
Ort: Wolkersdorf im Weinviertel
Beiträge: 921
Zitat:
Zitat von TONI_B Beitrag anzeigen
Ob es mich stört oder ob ich gefragt werden will, sind zwei paar Schuhe. Und ich würde sagen, dass ich es aus reiner Höflichkeit - auch ohne Gesetz - erwarten würde, dass man mich fragt, ob ich fotografiert oder gemalt werden will.
Höflichkeit ist immer gut. Notwendig ist sie allerdings nicht. Fragen oder Bitten ist allerdings immer dann vorgesehen, wenn meine Aktion einen Nachteil deinerseits beinhaltet. Ich habe bist jetzt außer einem vagen Unbehagen keinen objektiv feststellbaren negativen Einfluss auf den Abgebildeten erkennen können. Und wenn das ausreichen würde, könnte man dasselbe Argument auf jederlei mehr oder weniger willkürliche Einschränkung anderer anwenden.

Zitat:
Zitat von TONI_B Beitrag anzeigen
Das ist eine gute Frage! Wäre interessant, was ein Rechtsexperte dazu sagen würde. Für mein Rechtsempfinden darf ich nicht gezwungen werden, dass man mich fotografiert nur damit ein anderer sich künstlerisch ausdrücken kann. Wenn er das machen will, soll er sich ein Modell mieten...
Da läuft dein Rechtsempfinden (hoffentlich und soweit ich weiß) ziemlich in die Irre. Du hast mir noch immer nicht gezeigt, was für ein Nachteil dir entsteht, wenn du abgelichtet wirst...

Zitat:
Zitat von TONI_B Beitrag anzeigen
Angesehen schon, aber nicht fotografiert.
Gerade du müsstest doch wissen, dass Photonen kein Mascherl haben...
__________________
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Alt 19.05.2014, 22:31   #6
TONI_B
 
 
Registriert seit: 13.12.2007
Ort: Ö; Deutsch-Wagram
Beiträge: 12.395
Zitat:
Zitat von Kopernikus1966 Beitrag anzeigen
Da läuft dein Rechtsempfinden (hoffentlich und soweit ich weiß) ziemlich in die Irre. Du hast mir noch immer nicht gezeigt, was für ein Nachteil dir entsteht, wenn du abgelichtet wirst...
Warum muss mir unbedingt ein Nachteil entstehen? Warum muss ich mich rechtfertigen, wenn mir etwas unangenehm ist und warum soll das sachlich begründen müssen?

Zitat:
Zitat von Kopernikus1966 Beitrag anzeigen
Gerade du müsstest doch wissen, dass Photonen kein Mascherl haben...
Geh bitte, jetzt wird es aber wirklich lächerlich...Was haben Photonen damit zu tun? Es geht um eine Aufzeichnung, Speicherung und möglicherweise (missbräuchliche) Verwendung und NICHT ums Anschauen.
__________________
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Alt 19.05.2014, 22:44   #7
Kopernikus1966
 
 
Registriert seit: 13.07.2006
Ort: Wolkersdorf im Weinviertel
Beiträge: 921
Zitat:
Zitat von TONI_B Beitrag anzeigen
Warum muss mir unbedingt ein Nachteil entstehen? Warum muss ich mich rechtfertigen, wenn mir etwas unangenehm ist und warum soll das sachlich begründen müssen?
Weil du die Rechte von jemandem anderen einschränken willst. Deshalb. Wenn ein strenggläubiger Katholik es als unangenehm empfindet, dass zwei Männer auf der Strasse Händchen halten, ist das keine Grundlage das gesetzlich zu verbieten!

Zitat:
Zitat von TONI_B Beitrag anzeigen
Geh bitte, jetzt wird es aber wirklich lächerlich...Was haben Photonen damit zu tun? Es geht um eine Aufzeichnung, Speicherung und möglicherweise (missbräuchliche) Verwendung und NICHT ums Anschauen.
Wir sehen mit Licht. Was mit dem reflektierten Licht von dir passiert...
Missbräuchliche Verwendung ist natürlich ein Problem. Du löst es aber nicht, sondern schaffst dir nur ein neues Problem. Wobei ich gespannt wäre, was du darunter verstehst, und was ein spezielles Problem von Film/Foto ist.
Wir schaffen mit der Aufzeichnung nichts, was wir mit höherem Resourceneinsatz nicht ohnehin jederzeit geschafft hätten.
Und um es *noch* einmal hervorzuheben: Ich bin niemand, der das Recht auf Privatsphäre abschaffen will, im Gegenteil. Ich bin nur jemand, der für klare Grenzen ist.
__________________
Gregor Kobelkoff
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Alt 19.05.2014, 23:16   #8
Erster
 
 
Registriert seit: 30.03.2010
Ort: Sonneberg
Beiträge: 2.225
Die erwähnten Grenzen sehe ich immer dann überschritten, wenn Aufzeichnungen ohne konkreten Anlass, quasi auf Vorrat angefertigt werden. Die Dashcam, die immer mitläuft nur für den Fall, dass mal etwas passieren könnte, wäre für mich so ein Fall. Solche Aufnahmen sollten dem autorisierten Personenkreis für genau definierte Einsatzfälle vorbehalten bleiben.
__________________
Gruß
André
Erster ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.05.2014, 05:17   #9
TONI_B
 
 
Registriert seit: 13.12.2007
Ort: Ö; Deutsch-Wagram
Beiträge: 12.395
Zitat:
Zitat von Kopernikus1966 Beitrag anzeigen
Weil du die Rechte von jemandem anderen einschränken willst.
Also bitte: das Recht nicht fotografiert werden zu wollen ist wohl ein höherwertiges als die "Freiheit" alles im Vorrat zu filmen und zu speichern. Erklär mir den Unterschied der "bösen" Vorratsdatenspeicherung der Regierungen und einer DashCam.

Zitat:
Zitat von Kopernikus1966 Beitrag anzeigen
Deshalb. Wenn ein strenggläubiger Katholik es als unangenehm empfindet, dass zwei Männer auf der Strasse Händchen halten, ist das keine Grundlage das gesetzlich zu verbieten!
Sorry, aber das ist absoluter Quatsch und hat mit dem Gebrauch einer DashCam nichts zu tun!
__________________
TONI_B ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.05.2014, 08:25   #10
SteffDA
 
 
Registriert seit: 03.09.2011
Ort: Groß-Gerau
Beiträge: 1.161
Zitat:
Zitat von TONI_B Beitrag anzeigen
Angesehen schon, aber nicht fotografiert.
Macht das Speichermedium wirklich DEN Unterschied?
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