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#1 | ||
Registriert seit: 13.07.2006
Ort: Wolkersdorf im Weinviertel
Beiträge: 921
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Zitat:
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Gerade du müsstest doch wissen, dass Photonen kein Mascherl haben...
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Gregor Kobelkoff Der noch immer für ein bezahlbares 18mm/2 betet... ![]() falls es wen interessiert: ![]() |
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#2 | |
Registriert seit: 13.12.2007
Ort: Ö; Deutsch-Wagram
Beiträge: 12.395
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Zitat:
Geh bitte, jetzt wird es aber wirklich lächerlich...Was haben Photonen damit zu tun? Es geht um eine Aufzeichnung, Speicherung und möglicherweise (missbräuchliche) Verwendung und NICHT ums Anschauen.
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#3 | ||
Registriert seit: 13.07.2006
Ort: Wolkersdorf im Weinviertel
Beiträge: 921
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Zitat:
Zitat:
Missbräuchliche Verwendung ist natürlich ein Problem. Du löst es aber nicht, sondern schaffst dir nur ein neues Problem. Wobei ich gespannt wäre, was du darunter verstehst, und was ein spezielles Problem von Film/Foto ist. Wir schaffen mit der Aufzeichnung nichts, was wir mit höherem Resourceneinsatz nicht ohnehin jederzeit geschafft hätten. Und um es *noch* einmal hervorzuheben: Ich bin niemand, der das Recht auf Privatsphäre abschaffen will, im Gegenteil. Ich bin nur jemand, der für klare Grenzen ist.
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Gregor Kobelkoff Der noch immer für ein bezahlbares 18mm/2 betet... ![]() falls es wen interessiert: ![]() |
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#4 |
Registriert seit: 30.03.2010
Ort: Sonneberg
Beiträge: 2.225
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Die erwähnten Grenzen sehe ich immer dann überschritten, wenn Aufzeichnungen ohne konkreten Anlass, quasi auf Vorrat angefertigt werden. Die Dashcam, die immer mitläuft nur für den Fall, dass mal etwas passieren könnte, wäre für mich so ein Fall. Solche Aufnahmen sollten dem autorisierten Personenkreis für genau definierte Einsatzfälle vorbehalten bleiben.
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Gruß André |
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#5 | |
Registriert seit: 13.12.2007
Ort: Ö; Deutsch-Wagram
Beiträge: 12.395
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Also bitte: das Recht nicht fotografiert werden zu wollen ist wohl ein höherwertiges als die "Freiheit" alles im Vorrat zu filmen und zu speichern. Erklär mir den Unterschied der "bösen" Vorratsdatenspeicherung der Regierungen und einer DashCam.
Zitat:
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#6 | |
Registriert seit: 13.07.2006
Ort: Wolkersdorf im Weinviertel
Beiträge: 921
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Zitat:
Im Gegensatz dazu gibt es Frequenzzählungen auf der Straße, statistische Auswertungen bei Gericht, Finanzamt, etc... Niemand hat bis jetzt einen Kreuzzug geführt, wenn "Big Brother" auf öffentlich zugängliche Daten zurückgegriffen hat. Telefonverbindungen, IP Adressen sind Daten, die bis jetzt dem *nicht* unmittelbar unterlagen. Und woraus leitest du ein "Recht" in der Öffentlichkeit nicht fotografiert zu werden ab? Du hast es nicht. Schon wenn du "Beiwerk" bist existiert es nicht einmal bei Veröffentlichung. Erklär mir den unmittelbaren Nachteil durch die Abbildung (ohne Verbreitung). "Ungutes Gefühl" gilt nicht! Warum? Ist sein "Ungutes Gefühl" anders zu bewerten als deines?
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Gregor Kobelkoff Der noch immer für ein bezahlbares 18mm/2 betet... ![]() falls es wen interessiert: ![]() |
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#7 | |
Registriert seit: 07.10.2013
Ort: Gütersloh
Beiträge: 77
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"Beiwerk"
Zitat:
Wichtig ist immer die Unterscheidung "fotografieren", da muss ich mich einfach damit abfinden, dass ich evtl. mit auf ein Foto komme. Geht es dann aber um "Veröffentlichung" ist die verbreitete Ansicht, dass ich als "Beiwerk" diese hinnehmen muss, wie Du ja auch sagst, nicht so eindeutig. Wie die Juristen sagen: "es kommt darauf an..." Siehe hier:http://www.heise.de/newsticker/meldu...n-2193959.html Viele Grüsse Jürgen
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Nach 25 Jahren mit WINDOWS: "in a world without walls and fences, who needs windows and gates?" |
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#8 |
verstorben
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
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In Deutschland gibt es jetzt auch ein Gerichtsurteil zur Verwendung von Dashcams.
Meldung auf Spiegel.de: Gerichtsurteil zu Videokameras im Auto: Dashcams verstoßen gegen Datenschutzgesetz
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.___. (O,o) /)__) █Meine SUF-Bilder / Island-Bilder -"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung. |
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