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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » action-cam verbot in Österreich
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Alt 19.05.2014, 21:39   #1
Kopernikus1966
 
 
Registriert seit: 13.07.2006
Ort: Wolkersdorf im Weinviertel
Beiträge: 921
Zitat:
Zitat von steve.hatton Beitrag anzeigen
Du kannst Millionen Photots machen aber eben nicht von mir. Denn damit "benutzt" du mich für Dein Photo - wird`s so deutlicher?
Nur zur Klarstellung: wenn ich dich ansehe, benutze ich dich dann für meine Vorstellung?

Wenn ich als Hobbymaler im Cafe sitze und dich als Teil der Szenerie male, stört dich das auch?

Sind wir schon im Dschungel gelandet???? Bild nehmen Seele weg? Ist dein Rechtsgut auf willkürliches *nicht-abgebildet-werden* höher zu werten als mein Recht auf freie Meinungsäußerung in Form von künstlerischer Expression?

*Jeder* Mensch hat das Recht auf Privatsphäre. *AUSSER* er ist in der Öffentlichkeit!

Um es zusammenzufassen: *ZEIGST* du dich in der Öffentlichkeit, musst du es dir gefallen lassen, dass du *ANGESEHEN* wirst.
__________________
Gregor Kobelkoff
Der noch immer für ein bezahlbares 18mm/2 betet...
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Alt 19.05.2014, 21:47   #2
TONI_B
 
 
Registriert seit: 13.12.2007
Ort: Ö; Deutsch-Wagram
Beiträge: 12.386
Zitat:
Zitat von Kopernikus1966 Beitrag anzeigen
Wenn ich als Hobbymaler im Cafe sitze und dich als Teil der Szenerie male, stört dich das auch?
Ob es mich stört oder ob ich gefragt werden will, sind zwei paar Schuhe. Und ich würde sagen, dass ich es aus reiner Höflichkeit - auch ohne Gesetz - erwarten würde, dass man mich fragt, ob ich fotografiert oder gemalt werden will.

Zitat:
Zitat von Kopernikus1966 Beitrag anzeigen
Ist dein Rechtsgut auf willkürliches *nicht-abgebildet-werden* höher zu werten als mein Recht auf freie Meinungsäußerung in Form von künstlerischer Expression?
Das ist eine gute Frage! Wäre interessant, was ein Rechtsexperte dazu sagen würde. Für mein Rechtsempfinden darf ich nicht gezwungen werden, dass man mich fotografiert nur damit ein anderer sich künstlerisch ausdrücken kann. Wenn er das machen will, soll er sich ein Modell mieten...

Zitat:
Zitat von Kopernikus1966 Beitrag anzeigen
Um es zusammenzufassen: *ZEIGST* du dich in der Öffentlichkeit, musst du es dir gefallen lassen, dass du *ANGESEHEN* wirst.
Angesehen schon, aber nicht fotografiert.
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Alt 19.05.2014, 21:58   #3
Kopernikus1966
 
 
Registriert seit: 13.07.2006
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Beiträge: 921
Zitat:
Zitat von TONI_B Beitrag anzeigen
Ob es mich stört oder ob ich gefragt werden will, sind zwei paar Schuhe. Und ich würde sagen, dass ich es aus reiner Höflichkeit - auch ohne Gesetz - erwarten würde, dass man mich fragt, ob ich fotografiert oder gemalt werden will.
Höflichkeit ist immer gut. Notwendig ist sie allerdings nicht. Fragen oder Bitten ist allerdings immer dann vorgesehen, wenn meine Aktion einen Nachteil deinerseits beinhaltet. Ich habe bist jetzt außer einem vagen Unbehagen keinen objektiv feststellbaren negativen Einfluss auf den Abgebildeten erkennen können. Und wenn das ausreichen würde, könnte man dasselbe Argument auf jederlei mehr oder weniger willkürliche Einschränkung anderer anwenden.

Zitat:
Zitat von TONI_B Beitrag anzeigen
Das ist eine gute Frage! Wäre interessant, was ein Rechtsexperte dazu sagen würde. Für mein Rechtsempfinden darf ich nicht gezwungen werden, dass man mich fotografiert nur damit ein anderer sich künstlerisch ausdrücken kann. Wenn er das machen will, soll er sich ein Modell mieten...
Da läuft dein Rechtsempfinden (hoffentlich und soweit ich weiß) ziemlich in die Irre. Du hast mir noch immer nicht gezeigt, was für ein Nachteil dir entsteht, wenn du abgelichtet wirst...

Zitat:
Zitat von TONI_B Beitrag anzeigen
Angesehen schon, aber nicht fotografiert.
Gerade du müsstest doch wissen, dass Photonen kein Mascherl haben...
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Gregor Kobelkoff
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Alt 19.05.2014, 22:31   #4
TONI_B
 
 
Registriert seit: 13.12.2007
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Beiträge: 12.386
Zitat:
Zitat von Kopernikus1966 Beitrag anzeigen
Da läuft dein Rechtsempfinden (hoffentlich und soweit ich weiß) ziemlich in die Irre. Du hast mir noch immer nicht gezeigt, was für ein Nachteil dir entsteht, wenn du abgelichtet wirst...
Warum muss mir unbedingt ein Nachteil entstehen? Warum muss ich mich rechtfertigen, wenn mir etwas unangenehm ist und warum soll das sachlich begründen müssen?

Zitat:
Zitat von Kopernikus1966 Beitrag anzeigen
Gerade du müsstest doch wissen, dass Photonen kein Mascherl haben...
Geh bitte, jetzt wird es aber wirklich lächerlich...Was haben Photonen damit zu tun? Es geht um eine Aufzeichnung, Speicherung und möglicherweise (missbräuchliche) Verwendung und NICHT ums Anschauen.
__________________
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Alt 19.05.2014, 22:44   #5
Kopernikus1966
 
 
Registriert seit: 13.07.2006
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Beiträge: 921
Zitat:
Zitat von TONI_B Beitrag anzeigen
Warum muss mir unbedingt ein Nachteil entstehen? Warum muss ich mich rechtfertigen, wenn mir etwas unangenehm ist und warum soll das sachlich begründen müssen?
Weil du die Rechte von jemandem anderen einschränken willst. Deshalb. Wenn ein strenggläubiger Katholik es als unangenehm empfindet, dass zwei Männer auf der Strasse Händchen halten, ist das keine Grundlage das gesetzlich zu verbieten!

Zitat:
Zitat von TONI_B Beitrag anzeigen
Geh bitte, jetzt wird es aber wirklich lächerlich...Was haben Photonen damit zu tun? Es geht um eine Aufzeichnung, Speicherung und möglicherweise (missbräuchliche) Verwendung und NICHT ums Anschauen.
Wir sehen mit Licht. Was mit dem reflektierten Licht von dir passiert...
Missbräuchliche Verwendung ist natürlich ein Problem. Du löst es aber nicht, sondern schaffst dir nur ein neues Problem. Wobei ich gespannt wäre, was du darunter verstehst, und was ein spezielles Problem von Film/Foto ist.
Wir schaffen mit der Aufzeichnung nichts, was wir mit höherem Resourceneinsatz nicht ohnehin jederzeit geschafft hätten.
Und um es *noch* einmal hervorzuheben: Ich bin niemand, der das Recht auf Privatsphäre abschaffen will, im Gegenteil. Ich bin nur jemand, der für klare Grenzen ist.
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Gregor Kobelkoff
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Alt 19.05.2014, 23:16   #6
Erster
 
 
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Beiträge: 2.225
Die erwähnten Grenzen sehe ich immer dann überschritten, wenn Aufzeichnungen ohne konkreten Anlass, quasi auf Vorrat angefertigt werden. Die Dashcam, die immer mitläuft nur für den Fall, dass mal etwas passieren könnte, wäre für mich so ein Fall. Solche Aufnahmen sollten dem autorisierten Personenkreis für genau definierte Einsatzfälle vorbehalten bleiben.
__________________
Gruß
André
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Alt 20.05.2014, 05:17   #7
TONI_B
 
 
Registriert seit: 13.12.2007
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Beiträge: 12.386
Zitat:
Zitat von Kopernikus1966 Beitrag anzeigen
Weil du die Rechte von jemandem anderen einschränken willst.
Also bitte: das Recht nicht fotografiert werden zu wollen ist wohl ein höherwertiges als die "Freiheit" alles im Vorrat zu filmen und zu speichern. Erklär mir den Unterschied der "bösen" Vorratsdatenspeicherung der Regierungen und einer DashCam.

Zitat:
Zitat von Kopernikus1966 Beitrag anzeigen
Deshalb. Wenn ein strenggläubiger Katholik es als unangenehm empfindet, dass zwei Männer auf der Strasse Händchen halten, ist das keine Grundlage das gesetzlich zu verbieten!
Sorry, aber das ist absoluter Quatsch und hat mit dem Gebrauch einer DashCam nichts zu tun!
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Alt 20.05.2014, 08:18   #8
Kopernikus1966
 
 
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Beiträge: 921
Zitat:
Zitat von TONI_B Beitrag anzeigen
Also bitte: das Recht nicht fotografiert werden zu wollen ist wohl ein höherwertiges als die "Freiheit" alles im Vorrat zu filmen und zu speichern. Erklär mir den Unterschied der "bösen" Vorratsdatenspeicherung der Regierungen und einer DashCam.
Die Vorratsdatenspeicherung der Regierung dringt in meine Privatsphäre ein. Sie betrifft Bereiche, wo ich annehmen kann, dass *niemand* Einblick hat.
Im Gegensatz dazu gibt es Frequenzzählungen auf der Straße, statistische Auswertungen bei Gericht, Finanzamt, etc... Niemand hat bis jetzt einen Kreuzzug geführt, wenn "Big Brother" auf öffentlich zugängliche Daten zurückgegriffen hat. Telefonverbindungen, IP Adressen sind Daten, die bis jetzt dem *nicht* unmittelbar unterlagen.

Und woraus leitest du ein "Recht" in der Öffentlichkeit nicht fotografiert zu werden ab?
Du hast es nicht. Schon wenn du "Beiwerk" bist existiert es nicht einmal bei Veröffentlichung. Erklär mir den unmittelbaren Nachteil durch die Abbildung (ohne Verbreitung). "Ungutes Gefühl" gilt nicht!

Zitat:
Zitat von TONI_B Beitrag anzeigen
Sorry, aber das ist absoluter Quatsch und hat mit dem Gebrauch einer DashCam nichts zu tun!
Warum? Ist sein "Ungutes Gefühl" anders zu bewerten als deines?
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Gregor Kobelkoff
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Alt 20.05.2014, 08:25   #9
SteffDA
 
 
Registriert seit: 03.09.2011
Ort: Groß-Gerau
Beiträge: 1.161
Zitat:
Zitat von TONI_B Beitrag anzeigen
Angesehen schon, aber nicht fotografiert.
Macht das Speichermedium wirklich DEN Unterschied?
SteffDA ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.05.2014, 08:27   #10
Kopernikus1966
 
 
Registriert seit: 13.07.2006
Ort: Wolkersdorf im Weinviertel
Beiträge: 921
Zitat:
Zitat von SteffDA Beitrag anzeigen
Macht das Speichermedium wirklich DEN Unterschied?

Offenbar war ich nicht in der Lage es so eindeutig zu formulieren! Danke!
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