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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Das Urteil im Fall Hoeneß
 
 
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Alt 17.03.2014, 10:53   #11
HoSt
 
 
Registriert seit: 13.03.2006
Ort: Idstein
Beiträge: 3.943
Zitat:
Zitat von buddel Beitrag anzeigen
Hoeneß ist vorbestraft, als Verbrecher gebrandmarkt.
Teil 1 stimmt, Teil 2 so - auch wenn es für viele so besser klingt - leider nicht.

Hoeness ist ein Straftäter, da die ihm zur Last gelegte Steuerhinterziehung nicht zwangsweise mit einer Freiheitsstrafe >1Jahr belegt ist. Nur dann spricht man in Deutschland von einem Verbrechen/Verbrecher...

Zitat:
wikipedia
Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) teilt die Straftat je nach ihrer Schwere in Verbrechen (angedrohte Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug und mehr) und Vergehen (angedrohte Mindeststrafe von unter einem Jahr Freiheitsentzug oder Geldstrafe). Ordnungswidrigkeiten sind keine Straftaten.
__________________
Grüße aus dem Taunus
Holger

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