About Schmidt |
13.03.2014 19:04 |
Für mich ist das gar keine Frage. Er hat Steuern hinterzogen und das, in nicht unerheblichem Umfang. Damit ist er in meinen Augen ein Verbrecher und gehört hinter Gitter. Im übrigen gab es schon mal ein ähnliches Urteil. Peter Graf wurde wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 12,3 Millionen Mark zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Warum sollte Höneß nun weniger bekommen, weil er fast das doppelte unterschlagen hat? Daher ist das (vorläufige) Urteil in meinen Augen ein Witz und das Vertrauen in unsere Justiz schrumpft zusehends.
Gruß Wolfgang
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