Zitat:
Zitat von screwdriver
Nein, dem ist in Deutschland grundsätzlich nicht so.
Das, was du da beschreibst, gilt z.B. in Amiland.
Die Grenzen sind da in Deutschland SEHR eng gezogen.
Da ist alleine die Wiedererkennbarkeit Argument genug für eine dezidierte Erlaubnispflicht. Auch wenn die Person nur zufällig ins Bild gerät.
Du solltest dir mal diesen Thread (click mich) und die weiterführenden Links zu Gemüte führen.
Leider ist das ein Pflichtthema für Fotografen.
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Naja, bezieht sich aber in erster Linie auf die Veröffentlichung und hier ist immer noch die Ausnahme der künstlerischen Arbeit. Also Bilder, die im künstlerischen Umfeld ausgestellt werden, sind auch in Deutschland in der Regel unproblematisch. Gabs mal eine lange Diskussion über ein Bild mit einem frontal abgeschossenen orthodoxen Juden in New York. Dort war der Output, dass auch deutsche Gericnt wahrscheinlich in dem Fall so entscheiden würden.