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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Sony A-Mount Kameras » Alpha 65V - tot?! - Lässt sich nicht mehr einschalten...
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Alt 29.08.2013, 15:52   #1
suali
 
 
Registriert seit: 23.06.2009
Ort: Bad Gögging (bei Ingolstadt)
Beiträge: 433
Warum zerlegst du diese wenn du dich noch in der Gewährleistung befindest?
Ab damit zu Geissler.
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Alt 29.08.2013, 16:31   #2
commanderkeen

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 17.04.2012
Ort: Kempten
Beiträge: 8
Zitat:
Zitat von suali Beitrag anzeigen
Warum zerlegst du diese wenn du dich noch in der Gewährleistung befindest?
Ab damit zu Geissler.
Naja wie gesagt, Sony gibt mir nur das erste Jahr, da ich keine Registrierung bei Markenmehrwert durchgeführt habe.
commanderkeen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.08.2013, 16:35   #3
joergW
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Alfter bei Bonn
Beiträge: 1.369
Zitat:
Zitat von commanderkeen Beitrag anzeigen
Naja wie gesagt, Sony gibt mir nur das erste Jahr, da ich keine Registrierung bei Markenmehrwert durchgeführt habe.
Moin,

Du hast 1 Jahr Garantie + 1 Jahr Gewährleistung ... bei registrierung hättest Du 2 Jahre Garantie gehabt.

mein Tipp: Finger weg von der Kamera und erstmal zum Service.

bis denn

joergW
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Alt 29.08.2013, 16:49   #4
commanderkeen

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 17.04.2012
Ort: Kempten
Beiträge: 8
Zitat:
Zitat von joergW Beitrag anzeigen
Moin,

Du hast 1 Jahr Garantie + 1 Jahr Gewährleistung ... bei registrierung hättest Du 2 Jahre Garantie gehabt.

mein Tipp: Finger weg von der Kamera und erstmal zum Service.

bis denn

joergW
Danke erstmal für die schnellen Antworten, werde die Kamera mal heute wegschicken und schauen was passiert, werde auf jeden Fall berichten.
commanderkeen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.08.2013, 16:53   #5
suali
 
 
Registriert seit: 23.06.2009
Ort: Bad Gögging (bei Ingolstadt)
Beiträge: 433
Die sprechen von Garantie, wir hier von Gewähleistung.
Garantie ist 6 Monate auf Elektronikgeräte Pflicht in Deutschland, alles weitere ist eine FREIWILLIGE Leistung des Herstellers.
Gewährleistung ist ein ganz ein anderes Thema.

Google doch einfach mal, z.B. http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html

Ich bin immer wieder erstaunt wie man sowas nicht wissen kann, sry das ich das so grob sagen muss. Ich hoff wirklich du hast dich nicht ins eigenen Fleisch geschnitten mit dem selbst rumdoktoren an dem Body.
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Alt 29.08.2013, 18:44   #6
freechair
 
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: Wien
Beiträge: 369
Zitat:
Zitat von suali Beitrag anzeigen
Die sprechen von Garantie, wir hier von Gewähleistung.
Garantie ist 6 Monate auf Elektronikgeräte Pflicht in Deutschland, alles weitere ist eine FREIWILLIGE Leistung des Herstellers.
Gewährleistung ist ein ganz ein anderes Thema.
Und wie kommst du auf die Idee, dass es sich hier um einen Gewährleistungsfall handelt?
freechair ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.08.2013, 18:57   #7
erich_k
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 6.293
Zitat:
Zitat von freechair Beitrag anzeigen
Und wie kommst du auf die Idee, dass es sich hier um einen Gewährleistungsfall handelt?
Na ganz einfach, weil die Kamera noch keine 2 Jahre alt ist und ein Defekt vorliegt ...
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erich_k ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2013, 00:17   #8
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Zitat:
Zitat von freechair Beitrag anzeigen
Und wie kommst du auf die Idee, dass es sich hier um einen Gewährleistungsfall handelt?
Na, wenn es zu einem Ausfall kommt ist es naheliegend, dassnda geschlampt wurde und der Fehler im Ansatz bereits vorhanden war. Das Problem ist, dass du das bei Pech nach 6 Mo beweisen musst. Und das gelingt am ehesten bei Serienfehlern. In den ersten 6 Mo muss Fernhändler beweisen, dass kein Fehler vorhanden war, was ihm so auch im m Regelfall nicht gelingen wird..
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.08.2013, 16:57   #9
usch
 
 
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.112
Zitat:
Zitat von commanderkeen Beitrag anzeigen
werde die Kamera mal heute wegschicken
Aber nicht zu Geissler. Wenn du die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nehmen willst, dann mußt du das bei dem Händler geltend machen, bei dem du die Kamera gekauft hast.

Hast du auch überprüft, ob das Ladegerät noch funktioniert? Nicht daß einfach nur beide Akkus leer sind.
__________________
Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990)
usch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.08.2013, 17:11   #10
commanderkeen

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 17.04.2012
Ort: Kempten
Beiträge: 8
Zitat:
Zitat von usch Beitrag anzeigen
Aber nicht zu Geissler. Wenn du die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nehmen willst, dann mußt du das bei dem Händler geltend machen, bei dem du die Kamera gekauft hast.

Hast du auch überprüft, ob das Ladegerät noch funktioniert? Nicht daß einfach nur beide Akkus leer sind.
Mit dem Händler hatte ich bereits telefoniert, er hat mir auch versichert, dass ohne die zusätzliche Registrierung ich keinen Anspruch auf eine kostenfreie Reparatur habe.

Ladegerät schließe ich aus, ich hatte beide Akkus voll geladen im Urlaub dabei und sofort nach dem ausgehen der Kamera hatte ich den zweiten versucht und es brachte nichts. Zumindest das Lämpchen am Ladegerät leuchtet beim laden und erlischt wenn der Ladevorgang abgeschlossen ist, ist natürlich kein Beweis aber ich frage mich ob es wirklich sein kann und ob es sich lohnt ein neues Ladegerät bzw. Akku zu kaufen...bin da etwas skeptisch...
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