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#1 |
Registriert seit: 26.05.2010
Ort: Königstein im Taunus
Beiträge: 2.882
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#2 |
Registriert seit: 13.01.2011
Beiträge: 22
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#3 |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.521
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Unrechtsbewusstsein scheint wohl auch zu den Dingen gehören, die der Gesellschaft abhanden kommen...
Hin zum Händler oder an`s Telefon, Falschlieferung erklären und Autausch veranlassen - fertig!
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Gruß aus Bayern Steve |
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#4 |
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
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Da wird sich jetzt sicher jemand "freuen", der das E-Mount Objektiv bestellt hat, und stattdessen ein A-Mount auspackt.
![]() Wenn er dann keinen glaubhaften Zeugen beibringen kann, der das bestätigt, wird die Kulanz des Händlers ganz schön beansprucht werden... |
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#5 | ||
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.130
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Zitat:
![]() Zitat:
Wir reden vom Doppel-Kit (SLT-65VY), ja? Also entweder hat der Händler es von Sony so geliefert bekommen, dann ist ihm bis jetzt kein Schaden entstanden und er würde im Gegenteil bei einer Reklamation draufzahlen (Arbeitsaufwand, zusätzliche Versandkosten). Oder er hat ein Ausstellungsstück oder einen Versandrückläufer undeklariert (wie war das mit dem Unrechtsbewußtsein?) als Neuware verkauft und den Inhalt des Kartons nicht überprüft, in dem Fall hält sich mein Mitleid mit dem Händler in Grenzen. Da würde ich eher versuchen, die arme Sau ausfindig zu machen, die sich die A65 nur mal ansehen wollte und dann versehentlich ihr eigenes SEL-1855 zurückgeschickt hat statt des anderen Objektivs.
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Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990) |
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#6 | ||
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.521
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Zitat:
Zitat:
Mein Hinweis auf das Unrechtsbewusstein bezog sich darauf, dass man eine "höherwertige" Fehlliefrung einfach einsacken solle und ein Kit-Objektiv anders besorgen könne - das ist so einfach nicht in Ordnung. In wie weit der Händler ein Ausstellungsstück als Neuware verkauft hat oder nicht kann ich nicht beurteilen, sehe ich persönlich aber auch nicht dramatisch, denn dadurch dass 1-2 Leute mal durch das Objektiv gekuckt haben wird`s ja nicht "alt". Ich selbst habe kürzlich bei einem Fotohändler 2 Objektive ausgepackt un verglichen und das 2. gekauft - ist damit das erstbefingerte Altglas ?
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Gruß aus Bayern Steve |
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#7 | |||
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.130
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Zitat:
Das wäre eine Frage an den OP: War das Kit original versiegelt? Zitat:
![]() Ich hab bei meinem Händler zu Protokoll gegeben, daß ich bei einem Garantie- oder Gewährleistungsfall nicht hören will, ich hätte es selber kaputtgemacht, die Schraube gegen eine aus der Bastelkiste ausgetauscht, Windows neu installiert und das Ding behalten. Es hätte aber natürlich auch irgendein versteckter Schaden dran sein können (z.B. runtergefallen und im Inneren irgendwas gelockert oder angebrochen, was dann nach einem halben Jahr ganz abfällt). Insofern kann ich Leute schon verstehen, die darauf bestehen, ein Gerät ab Werk in ungeöffneter OVP zu bekommen. Zitat:
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Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990) |
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#8 | |
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
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Zitat:
Im Karton meines alten Kitobjektivs ist jedenfalls in allen Richtungen fast 1cm Luft. |
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