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#31 | |
ehemaliger Moderator
Themenersteller
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
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Zitat:
Bezgl. Urheberrecht; das gilt ja nur bei besonders schützenswerten und überdurchschnittlichen architektonischen Leistungen. Kann man das irgendwo nachlesen, ob dieses Gebäude dazu gehört, bzw. muss die Erbengemeinschaft irgendein Schriftstück haben, dass dieses belegt? Und wie ist die Vererbung des Urheberrechts mit § 64 UrhG vereinbar und was würde hier Anwendung finden? Hach, ich glaube, das macht Spaß, so ein wenig zu sticheln. ![]()
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Gruß Jörg Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny) Geändert von BadMan (25.08.2011 um 20:00 Uhr) |
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