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#21 |
ehemaliger Moderator
Themenersteller
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
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Nun, dieses Bild ist es sicher nicht Wert, einen Rechtsstreit auszutragen.
Vielleicht sollte ich einfach auf die mail antworten (falls denn die Adresse real ist) und um Stellungnahme bitten. - Da wäre also das wahrscheinlich bereits erloschene Urheberrecht - Dann die Frage der Panoramafreiheit und ob ich mich wirklich auf Privatgelände befand. Mein Aufnahmestandpunkt ist ja anhand der Mauer und des Geländers recht gut reproduzierbar. Und ob an der Klage gegen die Deutsche Bahn was dran ist, ist natürlich auch noch fraglich.
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Gruß Jörg Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny) |
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#22 |
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.442
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Nicht lange fackeln, E-mail an Absender:
Sehr geehrter Blablabla, gerne komme ich Ihrem Anliegen nach und lösche das Foto der Mühle. Da diese 1865 erbaut ist, bin ich nicht von einer Urheberrechtsverletzung meinerseits ausgegangen. Um überprüfen zu können, ob Sie mit Ihrer rechtlichen Einschätzung richtig liegen, bitte ich Sie mir kurz dazulegen, weshalb die Urheberrechte noch nicht nach § 64 UrhG erloschen sind. Nach erhalt Ihrer diesbezüglichen Mail werde ich nach Prüfung der Sachlage das Bild selbstverständlich löschen. Mfg ...fertig |
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#23 | |
Registriert seit: 27.03.2004
Ort: 47877
Beiträge: 2.316
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Zitat:
Ich wusste aber nicht, dass Behauptungen ein Prozessbetrug sind. Sollte das so sein, revidiere ich aber die Aussage. Überhaupt lichtet sich das Thema ja etwas und unter den jetzigen Umständen würde ich auch eher dazu raten das Bild vorsichtshalber zu löschen. |
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#24 |
ehemaliger Moderator
Themenersteller
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
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@Itscha
Schön formuliert. So in etwas hatte ich mir das vorgestellt. ![]() Übrigens scheinen die wohl von der ganz schnellen Sorte zu sein. Vom Besuch auf meiner Homepage bis zum Versenden der email ist keine Stunde vergangen.
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Gruß Jörg Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny) |
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#25 |
Registriert seit: 14.06.2005
Ort: 64521 Groß-Gerau
Beiträge: 11.176
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Ich denke, das macht sich tatsächlich am Fotografenstandort fest. Ist dies ein öffentlicher Weg oder war er es vor 5 jahren zum Aufnahmezeitpunkt dürfte es denen sehr schwer fallen, Dir etwas zu untersagen.
Siehe dazu auch: http://www.fotorecht.de/publikationen/gebaeude.html Wenn die Leute schon die Kosten für einen Postbrief scheuen, frage ich mich auch, welchen Aufwand zu betreiben sie für so ein im Effekt sehr fragwürdiges Ziel zu betreiben bereit sind. Die Email ist auch ganz sicher nicht von einem Juristen verfasst worden. Zudem unelegant formuliert und mit Fehlern durchsetzt-da plustert sich nur jemand auf. Oft ist bei sowas ausser heisser Luft nicht viel hinter. Ich würds einfach aussitzen. Viele Grüße Ingo Geändert von ingoKober (25.08.2011 um 13:22 Uhr) |
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#26 |
Registriert seit: 09.06.2011
Ort: Schweiz
Beiträge: 187
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Ich habe hier noch einen Link zu Fotorecht von Blende 8
http://foto-podcast.de/ipod/blende8-20/ Da werden viele Situationen behandelt und auch die Panoramafreiheit! |
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#27 | |
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: Freigericht
Beiträge: 6.016
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Auch interessant:
http://www.wbs-law.de/internetrecht/...158/#more-7158 Insbesondere: Zitat:
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Viele Grüße, Tom Ein Foto zeigt nicht die Wahrheit. Es schlägt nur eine Möglichkeit vor._______ |
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#28 |
ehemaliger Moderator
Themenersteller
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
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Vielen Dank für die zusätzlichen Links zur Panoramafreiheit.
Aber genau der Punkt, ob ich mich wirklich auf öffentlichem Grundstück befand, steht ja im Raume und ich kann es leider weder bejahen noch verneinen.
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Gruß Jörg Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny) |
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#29 | |
Registriert seit: 24.07.2010
Ort: Hunsrück (Polarkreis)
Beiträge: 777
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Zitat:
Und ich würde solange keine Post von einem Anwalt kommt, in welcher darauf hingewiesen wird, das du das besagte Bild entfernen sollst überhaupt nichts machen. Solange du kein Geld mit dem besagten Objekt machst, wird dir wohl keiner eine Straftat anhängen können. Allerhöchstens ein Verwarnungsgeld wie bei einer Verkehrswidrigkeit könnte dir drohen, da höchstens ein Vergehen vorliegt und keine Straftat. Das ganze liest sich wie KINO! ![]() LG Jörg |
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#30 |
Registriert seit: 01.10.2003
Ort: Duisburg
Beiträge: 1.683
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Behauptungen werden in Prozessen viele aufgestellt. Wenn diese aber nachweisbar gegen besseres Wissen falsch vorgetragen werden, kommt ein möglicher Betrug ins Spiel. In diesem Forum sind wir öffentlich, was den Nachweis für eine Falschbehauptung eventuell sehr erleichtern würde. Daher meine Warnung. Sollte kein Vorwurf an Dich sein.
Ist leider heute nur weit verbreitete Ansicht, bei Gericht könne gelogen werden, was das Zeug halte.
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