Zitat:
Zitat von mrieglhofer
Recht am eigenen Bild gibt es erst, wenn es ein Bild gibt. Daher kann es sich ja logischerweise nur auf die Veröffentlichung beziehen.
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Das Bild gibt es aber auch ohne Veröffentlichung.
Die Frage ist doch, ob sich das Recht am eigenen Bild auf das Bild bzw. Fotografiert-werden bezieht (der Meinung war ich eigentlich bisher), oder tatsächlich nur auf die Veröffentlichung dieses Bildes.
Wobei auch noch "Veröffentlichung" genau definiert werden müßte.
Ein "Dritter" kann z.B. mein Hund, meine Frau oder mein Nachbar sein.
Wo ist da genau die Grenze?