Ohne diese 11 Seiten gelesen zu haben (und beim überfliegen sind mir viele "interessante" "meinungen?" aufgefallen)
hier das was ich als Grundlage nutze:
Klick
Das dort verlinkte PDF habe ich immer in meinem Rucksack in einer Tasche stecken.
DIESE A4 Seite sollte man sich aufjedenfall durchlesen und eventuell sogar einfach immer dabei haben.
Einfach alles durchlesen, ich poste hier aber dennoch zwei Ausschnitte weil die hier meiner Meinung nach im Beitrag falsch erklärt wurden:
Zitat:
Das „Recht am eigenen Bild“ ist lediglich eine Einschränkung der Veröffentlichung von Aufnahmen. Das
Photographieren und Filmen als solches ist dadurch nicht eingeschränkt. Es ist frei zulässig, Photo- und
Filmaufnahmen einzelner Personen auch ohne deren Einwilligung zu erstellen und zu besitzen, lediglich zur
Veröffentlichung braucht man die Genehmigung der Betroffenen.
Verboten ist das Photographieren oder Filmen von Personen gegen ihren Willen, wenn diese sich in einem gegen
Einblick besonders geschützten Raum befinden und durch die Aufnahmen der höchstpersönliche Lebensbereich
verletzt wird. Dies ist bei heimlichen Aufnahmen in Toiletten- oder Umkleidekabinen der Fall. Der
entsprechende Straftatbestand (§201a StGB) ist die Reaktion des Gesetzgebers auf einen Medienhype aus dem
Sommerloch des Jahres 2003 um sogenannte „Handy-Spanner“.
|
Zitat:
Aufforderung zum Löschen von Photos oder Filmen?
Egal, auf welchem Weg Photo- oder Filmaufnahmen zustanden gekommen sind: Grundsätzlich gibt es keine
Rechtsgrundlage, nach der bereits gemachte Photo- und Filmaufnahmen wieder gelöscht werden müssten. .....
Werden existierende Aufnahmen gegen den Willen des Photographen
gelöscht, so liegt bei herkömmlichen Filmen eine Sachbeschädigung gemäß §303 StGB vor, bei digitalen
Speichermedien eine rechtswidrige Datenveränderung gemäß §303a StGB. Bereits der Versuch ist strafbar.
|
Das sollte sich der ein oder andere auch nochmal unbedingt durchlesen