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Alt 23.05.2011, 12:11   #1
Hansevogel
 
 
Registriert seit: 23.12.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 10.527
Bereits am 22.11.2005 schrieb ich zur "lebenslangen Garantie":

[Zitat]
Mal so nebenbei:
Lebenslange Garantie! Wessen langes Leben? Deines? Das des Händlers? Das der Speicherkarte? Und wenn sie stirbt? Ist dann die Garantie zu Ende? Muß ja wohl! Die "Garantie" ist ja nur "lebenslang".
[/Zitat]

Ich bin immer noch nicht weiter mit dem Thema.
Vielleicht kannst Du, Honest, Licht ins Garantiedunkel bringen!?

Gruß: Joachim
__________________
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Alt 23.05.2011, 13:06   #2
Timon

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 26.03.2010
Beiträge: 61
Moin,

danke für die Kartentipps. Da schaue ich mich mal nach den anderen um.


Zitat:
Zitat von Hansevogel Beitrag anzeigen
Ich bin immer noch nicht weiter mit dem Thema.
Vielleicht kannst Du, Honest, Licht ins Garantiedunkel bringen!?
Es gibt m.W.n. in Deutschland keine lebenslange Garantie. Von daher ist diese Aussage für Deutschland auch verboten. Steht eigentlich auch auf den meisten Verpackungen drauf, dass zumindest D ausgenommen ist.

Viele Grüße
Frank
Timon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.05.2011, 14:00   #3
eiq
 
 
Registriert seit: 18.08.2005
Beiträge: 2.604
Zitat:
Zitat von Hansevogel Beitrag anzeigen
[Zitat]
Mal so nebenbei:
Lebenslange Garantie! Wessen langes Leben? Deines? Das des Händlers? Das der Speicherkarte? Und wenn sie stirbt? Ist dann die Garantie zu Ende? Muß ja wohl! Die "Garantie" ist ja nur "lebenslang".
[/Zitat]

Ich bin immer noch nicht weiter mit dem Thema.
Vielleicht kannst Du, Honest, Licht ins Garantiedunkel bringen!?
Steht doch auf der Webseite von Transcend:

Zitat:
Zitat von Transcend
Diese lebenslange Garantie gilt vorbehaltlich der jeweils lokalen Gesetzgebung. In der Bundesrepublik Deutschland z.B. werden Garantiezusagen vom Gesetzgeber auf 30 Jahre begrenzt. In solchen Fällen haben Sie einen Garantieanspruch über die am längsten rechtlich zulässige Laufzeit.
Gruß, eiq
eiq ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.05.2011, 14:51   #4
Hansevogel
 
 
Registriert seit: 23.12.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 10.527
Zitat:
Zitat von eiq Beitrag anzeigen
Steht doch auf der Webseite von Transcend:
Nö. Da steht nicht, was "lebenslang" (außerhalb D, wo es gegebenenfalls zulässig ist) bedeutet.
Meine Kenntnislosigkeit besteht weiterhin.

Gruß: Joachim
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Hansevogel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.05.2011, 15:17   #5
eiq
 
 
Registriert seit: 18.08.2005
Beiträge: 2.604
Ich sehe das Problem nicht. Solange dein Exemplar existiert und unter die Garantiebedingungen fällt, wird es repariert oder ausgetauscht - egal ob in Deutschland oder sonstwo (wie gesagt - steht da).

Gruß, eiq
eiq ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 23.05.2011, 19:29   #6
zoowilli
 
 
Registriert seit: 28.04.2006
Ort: Bad Malente-Gremsmühlen
Beiträge: 282
Lebenslange Garantie ist in Deutschland tatsächlich gerichtlich nicht erlaubt, was aber nicht heißt, dass es nicht auf der Verpackung stehen darf. Der BGH hat in einem Urteil festgelegt, dass Lebenslang in Verbindung mit Garantie immer 35 Jahre dauern muss, um auszuschließen, dass bei einem innerhalb der gesetzlichen Garantie und Gewährleistungszeitraum Verstorbenen der Erbe keine Rechte mehr hat.
zoowilli ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2011, 04:22   #7
usch
 
 
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.141
Zitat:
Zitat von zoowilli Beitrag anzeigen
Der BGH hat in einem Urteil festgelegt, dass Lebenslang in Verbindung mit Garantie immer 35 Jahre dauern muss, um auszuschließen, dass bei einem innerhalb der gesetzlichen Garantie und Gewährleistungszeitraum Verstorbenen der Erbe keine Rechte mehr hat.
Also ich habe Lifetime Warranty immer auf die Lebensdauer des Produkts bezogen, nicht auf die des Besitzers – d.h. die Garantie endet, sobald es kaputt ist.

Eine "gesetzliche Garantie" gibt es jedenfalls nicht, und IMHO kann der Hersteller selbstverständlich in seine Garantiebestimmungen reinschreiben, daß nur der ursprüngliche Käufer einen Garantieanspruch hat. Also nix Erben.

Zitat:
Zitat von Erster Beitrag anzeigen
Nimmt man solch eine Garantie nach mehreren Jahren denn wirklich noch in Anspruch? Ich hätte hier noch eine Sandisk-4MB-CF-Karte rumliegen. Die spielt noch tadellos. Was soll ich mit ihr tun, wenn sie doch die Tage mal defekt geht? Allen Ernstes reklamieren?
Die ersten Pentium-Prozessoren Anfang der 90er Jahre hatten einen Serienfehler, der unter seltenen Umständen falsche Rechenergebnisse verursachen konnte. Da gibt es von Intel eine unbefristete Umtausch-Zusage. Leider hab ich meinen damaligen Rechner inzwischen verschenkt.
__________________
Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990)
usch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2011, 07:42   #8
Timon

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 26.03.2010
Beiträge: 61
Zitat:
Zitat von usch Beitrag anzeigen
Also ich habe Lifetime Warranty immer auf die Lebensdauer des Produkts bezogen, nicht auf die des Besitzers – d.h. die Garantie endet, sobald es kaputt ist.
Genau deswegen ist die lebenslange Garantie in D nicht erlaubt, weil es den Kunden im Unklaren lässt. Die Unvereinbarkeit mit der 30-Jahresfrist kommt dann noch dazu.
Aber mal allen Ernstes, wie "Erster" schon sagt, nach ein paar Jahren nimmt man bei normale Karten diese Garantie doch eh nicht mehr in Anspruch.

Viele Grüße
Frank
Timon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2011, 09:08   #9
Erster
 
 
Registriert seit: 30.03.2010
Ort: Sonneberg
Beiträge: 2.225
Zitat:
Zitat von usch Beitrag anzeigen
d.h. die Garantie endet, sobald es kaputt ist.
Oh! Sollte nicht genau in diesem Fall die Garantie greifen, anstatt zu enden?
__________________
Gruß
André
Erster ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2011, 00:22   #10
Erster
 
 
Registriert seit: 30.03.2010
Ort: Sonneberg
Beiträge: 2.225
Zitat:
Zitat von eiq Beitrag anzeigen
Solange dein Exemplar existiert und unter die Garantiebedingungen fällt, wird es repariert oder ausgetauscht - egal ob in Deutschland oder sonstwo (wie gesagt - steht da).
Nimmt man solch eine Garantie nach mehreren Jahren denn wirklich noch in Anspruch? Ich hätte hier noch eine Sandisk-4MB-CF-Karte rumliegen. Die spielt noch tadellos. Was soll ich mit ihr tun, wenn sie doch die Tage mal defekt geht? Allen Ernstes reklamieren?

*Prust*

Ich schmeiß' mich hinter'n Zug...
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Gruß
André
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