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Alt 13.03.2011, 16:32   #25
Tom
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
Zitat:
Zitat von Herr Tur Tur Beitrag anzeigen
Nein, Garantie ist eine freiwillige Leistung und die kann der Garantiegeber an bestimmte Bedingungen knüpfen (z.B. auf den ERstkäufer beschränken), solange er die transparent angibt.
Wenn der Erstkäufer einen Rechtsnachfolger einsetzt, darf der Gerätehersteller keinen Unterschied zwischen Erstkäufer bzw. dessen Rechtsnachfolger machen.
Genau deshalb heiß er ja Rechtsnachfolger.

Beispiele:
- Ein Unternehmen wird verkauft. Arbeitsverträge bleiben gültig.
- Ein Haus wird verkauft. Mietverträge bleiben gültig.
- Beliebiger Vertrag. Ein Vertragspartei verstirbt. Vertrag gilt weiterhin, lediglich mit den Erben als Rechtsnachfolger. Allerdings wird in dem Fall oft nicht auf der Weiterführung des Vertrages bestanden (Mietverträge, Abonnements etc.).
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