Zitat:
Zitat von Herr Tur Tur
Nein, Garantie ist eine freiwillige Leistung und die kann der Garantiegeber an bestimmte Bedingungen knüpfen (z.B. auf den ERstkäufer beschränken), solange er die transparent angibt.
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Wenn der Erstkäufer einen Rechtsnachfolger einsetzt, darf der Gerätehersteller keinen Unterschied zwischen Erstkäufer bzw. dessen Rechtsnachfolger machen.
Genau deshalb heiß er ja Rechtsnachfolger.
Beispiele:
- Ein Unternehmen wird verkauft. Arbeitsverträge bleiben gültig.
- Ein Haus wird verkauft. Mietverträge bleiben gültig.
- Beliebiger Vertrag. Ein Vertragspartei verstirbt. Vertrag gilt weiterhin, lediglich mit den Erben als Rechtsnachfolger. Allerdings wird in dem Fall oft nicht auf der Weiterführung des Vertrages bestanden (Mietverträge, Abonnements etc.).