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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Alpha 850 für 849 Euro! - Fehler im Preisschild ?
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Alt 08.01.2011, 18:40   #1
englishservices
 
 
Registriert seit: 02.04.2009
Ort: Stuttgart
Beiträge: 330
Alpha 850 für 849 Euro! - Fehler im Preisschild ?

Bei PhotoPlanet in Stuttgart am Bahnhof habe ich heute dieses Preisschild gesehen.
In den USA gibt es ein Gesezt, wobei man die Kamera zu dem ausgeschriebenen Preis hätte kaufen dürfen (sogar mehrere!). Als ich dem Verkäufer darauf angesprochen habe und gleich drei bestellen wollen (zwei für andere SUF Brüder und Schwester!) hat er schwach gelächelt und meinte, "Der Computer hat wieder einen Fehler gemacht."
Was meint ihr? Wenn nicht drauf steht: "Druckfehler vorbehelten" usw. kann man die Ware zu dem Preis verlangen? Wenn ja, dann treffen wir uns Montag Morgen dort an der Tür !
__________________
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englishservices ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 08.01.2011, 18:56   #2
kitschi
 
 
Registriert seit: 07.10.2009
Ort: Südsteiermark
Beiträge: 2.194
Zitat:
Zitat von englishservices Beitrag anzeigen
Bei PhotoPlanet in Stuttgart am Bahnhof habe ich heute dieses Preisschild gesehen.
In den USA gibt es ein Gesezt, wobei man die Kamera zu dem ausgeschriebenen Preis hätte kaufen dürfen (sogar mehrere!). Als ich dem Verkäufer darauf angesprochen habe und gleich drei bestellen wollen (zwei für andere SUF Brüder und Schwester!) hat er schwach gelächelt und meinte, "Der Computer hat wieder einen Fehler gemacht."
Was meint ihr? Wenn nicht drauf steht: "Druckfehler vorbehelten" usw. kann man die Ware zu dem Preis verlangen? Wenn ja, dann treffen wir uns Montag Morgen dort an der Tür !
in Österreich müsste er sie dir um diesen Preis verkaufen, ansonsten könntest du bei der Wirtschaftskammer das melden und er würde dann eins auf die Rübe bekommen
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greetz aus dem südsteirischen Weinland

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kitschi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2011, 19:19   #3
TONI_B
 
 
Registriert seit: 13.12.2007
Ort: Ö; Deutsch-Wagram
Beiträge: 12.386
Zitat:
Zitat von kitschi Beitrag anzeigen
in Österreich müsste er sie dir um diesen Preis verkaufen, ansonsten könntest du bei der Wirtschaftskammer das melden und er würde dann eins auf die Rübe bekommen
Das stimmt so nicht! Gehört irgendwie zu den "urban legends".

Zitat WKO:
Zitat:
Falsche oder unzureichende Preisauszeichnung – Was ist zu tun?
Bei eigener Feststellung einer unrichtigen oder unvollständigen Auszeichnung müsste eine umgehende Richtigstellung vorgenommen werden. Stellt die Behörde den Verstoß fest, kann dies Strafen zur Folge haben. Das PrAG enthält einen Strafrahmen von bis zu 1.450,-- EUR.
In der Praxis wird es daher vor allem darauf ankommen, welche Preisangabe irrtümlich falsch vorgenommen wurde, ob dies nur im Einzelfall (bei einem Produkt) passiert ist oder ob es sich um grundsätzliche Verstöße handelt (z.B. wenn keine Grundpreise angegeben wurden). Wenn irrtümlich ein falscher, wie z.B. ein zu geringer Preis ausgezeichnet wurde, stellt dies keine Übertretung der dargestellten Vorschriften dar. Der Unternehmer kann einen derartigen Irrtum korrigieren solange der Kaufvertrag mit dem Kunden noch nicht abgeschlossen wurde. Keinesfalls hat der Kunde einen Rechtsanspruch auf Ausfertigung der Ware zum irrtümlich ausgezeichneten Preis.
__________________
TONI_B ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2011, 10:12   #4
dbhh
 
 
Registriert seit: 28.02.2005
Beiträge: 2.830
Zitat:
Zitat von TONI_B Beitrag anzeigen
Das stimmt so nicht! Gehört irgendwie zu den "urban legends".

Zitat WKO:
(...) Der Unternehmer kann einen derartigen Irrtum korrigieren solange der Kaufvertrag mit dem Kunden noch nicht abgeschlossen wurde
Ich denke das ist der Kern der Sache.
Anderes Beispiel: Meiner Mama wurde vor Jahren auch mal im Geschäft ein Philips TV angepriesen, und auf das Feature BlackMatrix mehrfach eingegangen. Unter dem TV stand ein falsches Preisschild, was weder uns noch dem Berater auffiel. Als das Gerät Tage später zuhause geliefert wurde, fiel mir die graue statt schwarze Bildröhre auf. Hier war der Kaufvertrag ja schon zustande gekommen, das falsche Preisschild stand immer nochim Laden, und das Geschäft und wir einigten uns irgendwo beim HEK des ansich teureren TVs. SCHAULANDT stand aber von Anfang an zu seinem Fehler, es gab gar keine große Diskussion.
Gruß
__________________
dbhh
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Alt 12.01.2011, 10:36   #5
whz
 
 
Registriert seit: 11.04.2007
Ort: Österreichische Steiermark
Beiträge: 2.819
Habe den Thread jetzt durchgelesen - und mein posting gelöscht da die rechtliche Seite hinreichend geklärt wurde.

Zu den anderen doch recht fragwürdigen Überlegungen äußere ich mich nicht weiter und schüttle nur den Kopf - stamme aus einer anderen Generation
__________________
LG
Wolfgang

Meine Bilder:

Geändert von whz (12.01.2011 um 10:44 Uhr)
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Alt 12.01.2011, 11:35   #6
MM194
 
 
Registriert seit: 21.07.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.099
Alpha 700

Zitat:
Zitat von whz Beitrag anzeigen
stamme aus einer anderen Generation
welche denn

Hier in Berlin haben Sie mal einen Test an einer Würstchenbude gemacht, mit falsch rausgeben. Ergebnis: Egal wie alt, zuviel rausgegebenes Geld haben fast alle behalten und zuwenig erhaltenes alle reklamiert.
__________________
Bis bald, MM194

P.S.: Rechtscheibfeller sind Urheberrecktlisch geschuetzt und Bestahndteil eines Suchspiells
MM194 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.01.2011, 11:43   #7
hennesbender
 
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 3.407
Aber wenn man dann sowas auch noch "Schnäppchen" nennt, dann hat man überhaupt nix begriffen...

Man ist (zivilrechtlich) gesehen verpflichtet, das Geld zurückzugeben. In den ersten Semestern eines Jurastudiums wird dann immer noch die (naheliegende) Fragestellung aufgeworfen, ob auch ein Straftatbestand vorliegt, wenn man das Geld einfach behält (Unterschlagung, Betrug). Das wird zwar im Ergebnis verneint. Aber rein moralisch ist man aus meiner Sicht mit diesen Tatbeständen sehr viel näher an der Wahrheit als "da hab ich doch ein Schnäppchen gemacht"...

Eine Altersfrage ist diese Einstellung aber wohl tatsächlich nicht... Gauner gibt es in jedem Alter...
__________________
"Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber haben nicht den gleichen Horizont." (Mark Twain)
hennesbender ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.01.2011, 14:16   #8
Itscha
 
 
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.421
Zitat:
Zitat von hennesbender Beitrag anzeigen
Eine Altersfrage ist diese Einstellung aber wohl tatsächlich nicht... Gauner gibt es in jedem Alter...
Das ist wohl wahr. Es ist vermutlich eher eine Frage von Einsichtsfähigkeit und moralischem Grundverständnis.

Leider hat in diesem Land in den letzten 20 oder mehr Jahren ein derart deutlicher Erziehungsruck zum Egoismus stattgefunden, dass man die Krise kriegen könnte. Alles was zählt ist: "Was hab ich davon?" Da passt die Auffassung gut rein, dass es sich um ein "Schnäppchen" handelt, wenn man jemand anderes Irrtum eiskalt ausnutzt.
__________________
Gruß,
Itscha

"Sowas kommt von sowas!" (Stan Laurel) http://www.moselpixx.de
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Alt 08.01.2011, 18:58   #9
DonFredo
Moderator
 
 
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.514
Zitat:
Zitat von englishservices Beitrag anzeigen
...hat er schwach gelächelt und meinte, "Der Computer hat wieder einen Fehler gemacht."
Was meint ihr? Wenn nicht drauf steht: "Druckfehler vorbehelten" usw. kann man die Ware zu dem Preis verlangen? ....
Ganz einfach: Nein

Mal mit einfachen Worten:
Ein Verkäufer hat ein Angebot vorgelegt, aber es gibt keinen gültigen Kaufvertrag, denn der Verkäufer kann die Waren verkaufen wie er will.

Soll heißen, er kann sie dir für den Preis geben oder auch sein lassen.


...und einen *schubbs* aus dem Schnäppchenthread gabs auch...
__________________
LG
Manfred

...der nun über 15 Jahre mit einer knipst... Current Status: Ge-Boostert

So kannst du das Sonyuserforum und unsere Arbeit unterstützen......Moderationsmodus in Orange
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Alt 08.01.2011, 19:16   #10
hennesbender
 
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 3.407
"Invitatio ad offerendum" heißt das unter den Lateinern...
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