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englishservices 08.01.2011 18:40

Alpha 850 für 849 Euro! - Fehler im Preisschild ?
 
Bei PhotoPlanet in Stuttgart am Bahnhof habe ich heute dieses Preisschild gesehen.
In den USA gibt es ein Gesezt, wobei man die Kamera zu dem ausgeschriebenen Preis hätte kaufen dürfen (sogar mehrere!). Als ich dem Verkäufer darauf angesprochen habe und gleich drei bestellen wollen (zwei für andere SUF Brüder und Schwester!) hat er schwach gelächelt und meinte, "Der Computer hat wieder einen Fehler gemacht."
Was meint ihr? Wenn nicht drauf steht: "Druckfehler vorbehelten" usw. kann man die Ware zu dem Preis verlangen? Wenn ja, dann treffen wir uns Montag Morgen dort an der Tür :top:!

kitschi 08.01.2011 18:56

Zitat:

Zitat von englishservices (Beitrag 1128671)
Bei PhotoPlanet in Stuttgart am Bahnhof habe ich heute dieses Preisschild gesehen.
In den USA gibt es ein Gesezt, wobei man die Kamera zu dem ausgeschriebenen Preis hätte kaufen dürfen (sogar mehrere!). Als ich dem Verkäufer darauf angesprochen habe und gleich drei bestellen wollen (zwei für andere SUF Brüder und Schwester!) hat er schwach gelächelt und meinte, "Der Computer hat wieder einen Fehler gemacht."
Was meint ihr? Wenn nicht drauf steht: "Druckfehler vorbehelten" usw. kann man die Ware zu dem Preis verlangen? Wenn ja, dann treffen wir uns Montag Morgen dort an der Tür :top:!

in Österreich müsste er sie dir um diesen Preis verkaufen, ansonsten könntest du bei der Wirtschaftskammer das melden und er würde dann eins auf die Rübe bekommen:D

DonFredo 08.01.2011 18:58

Zitat:

Zitat von englishservices (Beitrag 1128671)
...hat er schwach gelächelt und meinte, "Der Computer hat wieder einen Fehler gemacht."
Was meint ihr? Wenn nicht drauf steht: "Druckfehler vorbehelten" usw. kann man die Ware zu dem Preis verlangen? ....

Ganz einfach: Nein

Mal mit einfachen Worten:
Ein Verkäufer hat ein Angebot vorgelegt, aber es gibt keinen gültigen Kaufvertrag, denn der Verkäufer kann die Waren verkaufen wie er will.

Soll heißen, er kann sie dir für den Preis geben oder auch sein lassen.


...und einen *schubbs* aus dem Schnäppchenthread gabs auch... ;)

hennesbender 08.01.2011 19:16

"Invitatio ad offerendum" heißt das unter den Lateinern... :)

TONI_B 08.01.2011 19:19

Zitat:

Zitat von kitschi (Beitrag 1128685)
in Österreich müsste er sie dir um diesen Preis verkaufen, ansonsten könntest du bei der Wirtschaftskammer das melden und er würde dann eins auf die Rübe bekommen:D

Das stimmt so nicht! Gehört irgendwie zu den "urban legends".

Zitat WKO:
Zitat:

Falsche oder unzureichende Preisauszeichnung – Was ist zu tun?
Bei eigener Feststellung einer unrichtigen oder unvollständigen Auszeichnung müsste eine umgehende Richtigstellung vorgenommen werden. Stellt die Behörde den Verstoß fest, kann dies Strafen zur Folge haben. Das PrAG enthält einen Strafrahmen von bis zu 1.450,-- EUR.
In der Praxis wird es daher vor allem darauf ankommen, welche Preisangabe irrtümlich falsch vorgenommen wurde, ob dies nur im Einzelfall (bei einem Produkt) passiert ist oder ob es sich um grundsätzliche Verstöße handelt (z.B. wenn keine Grundpreise angegeben wurden). Wenn irrtümlich ein falscher, wie z.B. ein zu geringer Preis ausgezeichnet wurde, stellt dies keine Übertretung der dargestellten Vorschriften dar. Der Unternehmer kann einen derartigen Irrtum korrigieren solange der Kaufvertrag mit dem Kunden noch nicht abgeschlossen wurde. Keinesfalls hat der Kunde einen Rechtsanspruch auf Ausfertigung der Ware zum irrtümlich ausgezeichneten Preis.

Jens N. 08.01.2011 20:42

Stand denn da auch wirklich eine A850, vor allem mit einem 18-55 DT Kitobjektiv, wie auf dem Schild geschrieben?

Das kann doch eigentlich nur ein Zahlendreher und eigentlich die A580 gemeint sein - kommt auch vom Preis hin.

englishservices 09.01.2011 01:31

Zitat:

Zitat von Jens N. (Beitrag 1128790)
Stand denn da auch wirklich eine A850, vor allem mit einem 18-55 DT Kitobjektiv, wie auf dem Schild geschrieben?

Das kann doch eigentlich nur ein Zahlendreher und eigentlich die A580 gemeint sein - kommt auch vom Preis hin.

Ja, das war ein Zahlendreher - aber zweimal. Die 580 stand da.

Backbone 09.01.2011 13:54

Zitat:

Zitat von DonFredo (Beitrag 1128687)
Ganz einfach: Nein

Mal mit einfachen Worten:
Ein Verkäufer hat ein Angebot vorgelegt, [...]

Schon das stimmt so nicht. Eine Werbung ist KEIN Angebot. Ein Preisschild im Schaufenster ist eine Werbung aber im juristischen Sinne kein Angebot.

RICHTIGE Angebote sind in der Tat bindend und an dieser Stelle wird dann gern immer mal gestritten ob Formulierungen wie "Irrtümer vorbehalten" da wirklich schützen können.

Das alles ändert aber nix am hier vorliegenden Sachverhalt, der Verkäufer muss nicht zum irrtümlich benannten Preis verkaufen. Allenfalls könnte man unlauteren Wettbewerb vermuten wenn sowas häufiger vorkommt, um Leute in den Laden zu locken.

Backbone

Itscha 09.01.2011 21:00

Hennesbender hat das schon in latein zum Besten gegeben. Also nur noch mal für die, deren Latein schon etwas eingerostet ist: Ein Preisschild ist kein "Angebot" sondern die Aufforderung an den Kunden, dem Verkäufer ein Angebot zu machen. Der Verkäufer kann das Angebot immer noch ablehnen.

looser 09.01.2011 21:05

so ists. Betriebswirtschaftliche Grundlagen :roll:

Nehm ich, ist dann das Angebot des Kunden.

Sagt der Händler ok, prima! In diesem Fall hat er das Angebot wohl abgelehnt :lol:

MFG Michael


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