Zitat:
Zitat von TONI_B
Das stimmt so nicht! Gehört irgendwie zu den "urban legends".
Zitat WKO:
(...) Der Unternehmer kann einen derartigen Irrtum korrigieren solange der Kaufvertrag mit dem Kunden noch nicht abgeschlossen wurde
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Ich denke das ist der Kern der Sache.
Anderes Beispiel: Meiner Mama wurde vor Jahren auch mal im Geschäft ein Philips TV angepriesen, und auf das Feature BlackMatrix mehrfach eingegangen. Unter dem TV stand ein falsches Preisschild, was weder uns noch dem Berater auffiel. Als das Gerät Tage später zuhause geliefert wurde, fiel mir die graue statt schwarze Bildröhre auf. Hier war der Kaufvertrag ja schon zustande gekommen, das falsche Preisschild stand immer nochim Laden, und das Geschäft und wir einigten uns irgendwo beim HEK des ansich teureren TVs. SCHAULANDT stand aber von Anfang an zu seinem Fehler, es gab gar keine große Diskussion.
Gruß