Zitat:
Zitat von Tom
Es besteht KEIN Zweifel daran, daß die eigesendete Kamera mit all ihren Einzelteilen dem Kunden gehört, oder habe ich da etwas verpaßt?
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Das ist sicher richtig.
Zitat:
Zitat von Tom
Wenn der Kunde den Auftrag erteilt, mit dem Zusatz, daß die ausgetauschten Ersatzteile, die ja immernoch sein Eigentum sind, mit zurück zu senden sein, dann ist das eindeutig.
Wenn der Auftragnehmer die Teile dann trotzdem einbehält, verstößt er gegen den erteilten Auftrag (=Vertrag) und begeht somit eine Unterschlagung!
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Gilt das auch, wenn der Hersteller auf Kulanz den kostenlosen (Material-)
Austausch anbietet?
Bei KFZ ja durchaus üblich: AT-Lichtmaschine, AT-Anlasser usw. Dann gehört dem Hersteller das Altteil, oder?