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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Sony A-Mount Kameras » [Sammelthread] Rückmeldungen über Geissler-Service
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Alt 19.11.2010, 02:56   #1
Tom
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
Was ist, wenn Du bezahlt hast, und bei der Rücksendung der defekte Verschluß nicht dabei ist?
Das ist zwar Dein Eigentum, aber i.d.R. wird bei Reparaturen mit den defekten Teilen nicht sehr zimperlich umgegangen, und sie fliegen schon mal gerne in die Tonne, auch wenn der Kunde sie haben wollte (selbst schon mehrfach erlebt).
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Alt 19.11.2010, 10:15   #2
Erster
 
 
Registriert seit: 30.03.2010
Ort: Sonneberg
Beiträge: 2.225
Zitat:
Zitat von Tom Beitrag anzeigen
Was ist, wenn Du bezahlt hast, und bei der Rücksendung der defekte Verschluß nicht dabei ist?
Das ist zwar Dein Eigentum, aber i.d.R. [...]
Wieso sollte der sein Eigentum bleiben, wenn er doch stattdessen einen neuen Verschluss bekommt? Auf Garantie getauschte, defekte Teile werden dem Kunden eigentlich nie mitgegeben. Bei Kulanz vermute ich das ähnlich. Einzig, wenn man das neue Teil auch selbst bezahlen muss, gehört einem das alte weiterhin.
__________________
Gruß
André
Erster ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2010, 15:35   #3
Tom
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
Zitat:
Zitat von Erster Beitrag anzeigen
Wieso sollte der sein Eigentum bleiben, wenn er doch stattdessen einen neuen Verschluss bekommt? Auf Garantie getauschte, defekte Teile werden dem Kunden eigentlich nie mitgegeben. Bei Kulanz vermute ich das ähnlich. Einzig, wenn man das neue Teil auch selbst bezahlen muss, gehört einem das alte weiterhin.
Es besteht KEIN Zweifel daran, daß die eigesendete Kamera mit all ihren Einzelteilen dem Kunden gehört, oder habe ich da etwas verpaßt?

Wenn der Kunde den Auftrag erteilt, mit dem Zusatz, daß die ausgetauschten Ersatzteile, die ja immernoch sein Eigentum sind, mit zurück zu senden sein, dann ist das eindeutig.
Wenn der Auftragnehmer die Teile dann trotzdem einbehält, verstößt er gegen den erteilten Auftrag (=Vertrag) und begeht somit eine Unterschlagung!
Tom ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2010, 21:07   #4
jrunge
 
 
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Region Hannover
Beiträge: 9.553
Zitat:
Zitat von Tom Beitrag anzeigen
Es besteht KEIN Zweifel daran, daß die eigesendete Kamera mit all ihren Einzelteilen dem Kunden gehört, oder habe ich da etwas verpaßt?
Das ist sicher richtig.
Zitat:
Zitat von Tom Beitrag anzeigen
Wenn der Kunde den Auftrag erteilt, mit dem Zusatz, daß die ausgetauschten Ersatzteile, die ja immernoch sein Eigentum sind, mit zurück zu senden sein, dann ist das eindeutig.
Wenn der Auftragnehmer die Teile dann trotzdem einbehält, verstößt er gegen den erteilten Auftrag (=Vertrag) und begeht somit eine Unterschlagung!
Gilt das auch, wenn der Hersteller auf Kulanz den kostenlosen (Material-) Austausch anbietet?
Bei KFZ ja durchaus üblich: AT-Lichtmaschine, AT-Anlasser usw. Dann gehört dem Hersteller das Altteil, oder?
__________________
Gruß Jürgen
Wir müssen mal reden... Krolop&Gerst
jrunge ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.11.2010, 22:16   #5
Tom
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
Zitat:
Zitat von jrunge Beitrag anzeigen
Bei KFZ ja durchaus üblich: AT-Lichtmaschine, AT-Anlasser usw. Dann gehört dem Hersteller das Altteil, oder?
Das stimmt. Dort bezahlt der Kunde aber auch nur ein wesentlich günstigeres Austauschteil und kein Neuteil. Das ausgebaute Teil wird aufgearbeitet und wieder verkauft (z.B. als AT-Motor, -LiMa etc).

Wie es in diesem Kulanz- oder sonstwie genannten Fall aussieht, weiß ich auch nicht 100%ig. Wie schon gesagt, ich würde die Aushändigung im Auftrag fixieren, dann ist das bindend.
Tom ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 21.11.2010, 23:26   #6
Erster
 
 
Registriert seit: 30.03.2010
Ort: Sonneberg
Beiträge: 2.225
Zitat:
Zitat von Tom Beitrag anzeigen
Wie schon gesagt, ich würde die Aushändigung im Auftrag fixieren, dann ist das bindend.
Erst, wenn Sony den Auftrag annimmt. Ob Sony das unter solchen Bedingungen tun würde? Kulanz ist ein freiwilliges Angebot.
__________________
Gruß
André

Geändert von Erster (21.11.2010 um 23:41 Uhr)
Erster ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2010, 12:33   #7
BicTic
 
 
Registriert seit: 27.01.2006
Ort: Neuchâtel (CH) / Bonn (DE)
Beiträge: 511
Ich habe noch einmal an Geissler geschrieben. Solange der Kostenvoranschlag die Passage enthält, dass ich den Verschluss zerstört habe, bin ich nicht bereit das zu unterschreiben. Ich habe einiges an Gedanken und Anregungen hier aus dem Forum übernommen und bin mal gespannt auf die Antwort. Prinzipiell bin ich bereit die 200 Euro zu zahlen um endlich wieder eine funktionstüchtige Kamera zu erhalten (auch wenn das einen mehr als faden Beigeschmack hinterlässt).

Gruß Christoph
BicTic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.11.2010, 22:36   #8
Erster
 
 
Registriert seit: 30.03.2010
Ort: Sonneberg
Beiträge: 2.225
Zitat:
Zitat von Tom Beitrag anzeigen
Wenn der Kunde den Auftrag erteilt, mit dem Zusatz, daß die ausgetauschten Ersatzteile, die ja immernoch sein Eigentum sind, mit zurück zu senden sein, dann ist das eindeutig.
Wenn der Auftragnehmer die Teile dann trotzdem einbehält, verstößt er gegen den erteilten Auftrag (=Vertrag) und begeht somit eine Unterschlagung!
Es wird alt gegen neu getauscht. Das Neuteil geht kostenlos ins Eigentum des Kunden über, das alte geht den umgekehrten Weg. Das ist so üblich im Falle von Garantie und Kulanz, auch bei Sony. Auf Aushändigung des alten Teils zu bestehen, könnte durchaus zur Ablehnung des Auftrages führen.

Edit:
Zitat:
Zitat von Sony-Garantiebedingungen
[...]
Sony bzw. der Fachbetrieb können defekte Produkte oder Teile durch neue oder neuwertige Produkte oder Teile ersetzen, wobei die ersetzten Produkte oder Teile in das Eigentum von Sony übergehen.
[...]
__________________
Gruß
André

Geändert von Erster (20.11.2010 um 22:44 Uhr)
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