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Registriert seit: 31.05.2006
Ort: Dresden
Beiträge: 2.237
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Zitat:
"Gewährleistung" gibts nur im deutschen Recht und bezieht sich auf den Kaufvertrag zwischen Endkunde und Händler. Das hat rein gar nix mit der "Garantie" des Herstellers zu tun. Im Fall von außereuropäischen Käufen kann er die nämlich komplett ablehnen, aus dem schlichten Grund das "Garantie" eine freiwille Leistung des Herstellers ist die er an jede ihm genehme Bedingung knüpfen kann. Die Gewährleistung in Deutschland gibts für zwei Jahre (wobei sich bekanntemaßen nach 6 Monaten die Beweislast zuungunsten des Kunden ändert), die Garantie kann solange gelten wie der Hersteller das möchte. Üblich sind da ein bis 3 Jahre, je nach Produkt. Praktisch alle globalen Konzerne mit Consumerprodukten teilen die Welt in (mindestens) 3 Zonen auf: Amerika, EMEA (Europe, Middle East, Africa) und Asien. Die Garantien gelten nur für die jeweiligen Zonen. Im Ernstfall kann einen der Hersteller also zwingen sein "billig" gekauftes Objektiv ins Kaufland zu senden. Mit den entsprechende Kosten versteht sich.... Inwiefern man seine deutschen Gewährleistungsansprüche gegen ausländische Händler geltend machen kann, nunja. Backbone
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