![]() |
|
|
![]() |
|||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||
|
![]() |
#61 |
Themenersteller
Registriert seit: 01.03.2013
Beiträge: 435
|
In diesem einen Fall - Ja. Da mache ich das so.
Habe ich vorher auch noch nie so gemacht. Die A99 hatte ich bestellt, um sie zu behalten. Das sie mir dann doch nicht so gefallen hat, konnte ich vorher nicht ahnen. Daher ging sie weg |
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
![]() |
#62 | ||
Registriert seit: 27.10.2013
Ort: In meiner Wohnung
Beiträge: 606
|
![]() Zitat:
Zitat:
Ich bin kein Jurist aber ich kann mir vorstellen, das sowohl Amazon als auch der Gesetzgeber beim Abschluss eines Kaufvertrages eine Kaufabsicht unterstellen. Wie wird das genannt, wenn mit Vorsatz, mit der Absicht einen Kaufvertrag nicht erfüllen zu wollen, eine Geschäftsbeziehung eingegangen wird? Eine rein rhetorische Frage für mich. Die Fronten hier dürften klar sein und so anregend die Diskussion auch ist, als Koalitionspartner gehen wir hier nicht raus. Frohe Weihnachten Michael |
||
![]() |
![]() |
![]() |
#63 | |
Themenersteller
Registriert seit: 01.03.2013
Beiträge: 435
|
Zitat:
Er muss vom Rechteinhaber die Befugniss haben, dessen Rechte durchzusetzen. Recht und Moral sind zwei ganz unterschiedliche dinge. Ich lerne seit fast 4 Jahren Recht. Mit Moral oder Gerechtigkeit hat Recht rein gar nix gemein. |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#64 |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.529
|
Leider !
__________________
Gruß aus Bayern Steve |
![]() |
![]() |
![]() |
#65 |
Registriert seit: 08.09.2005
Beiträge: 2.896
|
![]() |
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
![]() |
#66 |
Registriert seit: 17.12.2007
Ort: Rhein-Main
Beiträge: 22.162
|
__________________
- Video/Timelapse: Harz im März - Nachthimmel Wasserkuppe - Sächsische Schweiz im November - Polarlicht Wasserkuppe - Tromsø im Winter - Schottische Highlands im Herbst Reiseberichte: La Palma - Grönland im Herbst - Polarlichttour Norwegen im November - Vietnam - Nord-Norwegen im Winter |
![]() |
![]() |
![]() |
#67 | |
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.433
|
So ein ...entschuldige... Unsinn!
Zitat:
Ich arbeite "in Sachen Recht" seit über 25 Jahren, und lerne es nicht erst seit 4 Jahren. Eins kannst du mir glauben: Wenn alle das so sehen wie Du, können wir den Laden hier dicht machen. Nenn mich ruhig Sozialromantiker. Immer noch besser als so eine Einstellung zum "eigenen Recht". @aidualk: Wo hast Du den niedlichen Kotzsmiley her? Den könnte ich manchmal auch gut brauchen. ![]() |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#68 |
Registriert seit: 12.02.2009
Ort: Kiel
Beiträge: 600
|
hmmm - ich bin ja kein Jurist....
Aber ich denke das dein vorgehen von dem Gesetz nicht gedeckt ist. Du darfst das Teil anschauen wie du es im Laden anschauen würdest. Mehr nicht. Im Allgemeinen ist jedoch eine weitere Nutzung wie du sie vor hast vom Verkäufer nicht Nachweisbar - das ist das Problem, da er in der Beweispflicht ist.... Nach diesem Thread hier könnte ich mir vorstellen das er damit allerdings weniger Probleme hat.... Zumindest den Vorsatz hast du ja hier kundgetan... Vielleicht sollte man Amazon mal einen kleinen Tip geben.... Nur so ein Gedanke von einem dem so ein Verhalten ankotzt, nicht nur, weil du mit so einem Verhalten die Preise kaputt machst, sondern jedem Munition in die Hand gibst der dieses eigentlich gute Verbraucherschutzgesetz wieder abschaffen möchte....
__________________
Herr - hilf mir meine große Klappe wenigstens so lange zu halten bis ich weiß was für einen Schwachsinn ich von mir gebe... |
![]() |
![]() |
![]() |
#69 |
Moderator
Registriert seit: 08.05.2005
Ort: München
Beiträge: 15.447
|
So meine Lieben,
jetzt kommen wir hier wieder zu dem im Forum üblichen, zivilisierten, Umgagston zurück. Ansonsten müßten wir, egal ob wir das Verhalten des TO gut heißen oder nicht, dem Thread eine Pause gönnen. Danke. PS: Kotz-Smilies gehören nicht in unser Forum!
__________________
Prost!!! WB-Joe Nächster Stammtisch in München: Dienstag, 07.10.2025 So kannst du das Sonyuserforum und unsere Arbeit unterstützen |
![]() |
![]() |
![]() |
#70 |
Registriert seit: 05.07.2013
Ort: Verl
Beiträge: 709
|
Das Verhalten des TO kann ich nachvollziehen. Habe mich mit dem Anliegen aber vorher an Amazon gewand. Deren Aussage war. Wenn man sowas macht sollte man einen Warehousedeal nehmen. Das heißt es sind schon Versandrückläufer. Damit fährt Amazon keine Verluste. Das ist besser. Noch besser ist es dieses Objektiv dann etwas günstiger privat an jemanden zu verkaufen. Mit 5-10% Verlust meinerseits. Als Leihgebühr die man doch problemlos verkraften kann.
|
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
![]()
|
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|