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#1 |
Registriert seit: 17.11.2012
Ort: Schwerin
Beiträge: 6.811
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erlaubte Bilder
Da hilft heute oft nur die Unkenntlichkeit der Person, z.B:
![]() → Bild in der Galerie ![]() → Bild in der Galerie
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robert ![]() Grüße aus Schwerin, der romantischen Sieben-Seen-Stadt in Ostsee-Nähe (=> nur ~30km zur German Riviera ![]() |
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#2 | |
Registriert seit: 12.11.2015
Beiträge: 406
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Zitat:
Zudem steht man nicht mit einem Bein im Gefängnis, weil so ein Verfahren vermutlich immer mit einer Geldbuße bzw. einem Vergleich endet. Natürlich ist die Situation aus unserer Fotografensicht höchst unbefriedigend, aber es gibt eben auch die andere Seite. Nicht jeder möchte gern Bilder von sich veröffentlicht sehen, bei denen er unvorteilhaft wegkommt oder gar etwas Verbotenes macht. Auch Bilder von Überwachungskameras werden nicht in der Zeitung abgedruckt, ohne die Person vorher unkenntlich zu machen. Nicht falsch verstehen, mich ärgert die Rechtslage bzgl. Streetfotografie auch, aber es gibt immer 2 Seiten der Medaille, die gegeneinander abzuwägen sind und ich bin tendenziell froh, dass in Deutschland die Persönlichkeitsrechte und der Datenschutz zumindest noch einigermaßen gewahrt sind. |
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