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#11 |
Registriert seit: 01.10.2005
Ort: Region Hannover
Beiträge: 7.723
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Moin,
ja eben. Also will die EU da im Moment gar nichts. Warum schreibst Du dann sowas? Und was soll der Schelm da jetzt denken? Stephan
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Für mehr Kategorischen Imperativ dieser Tage! |
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#12 |
Registriert seit: 07.12.2006
Ort: Hiddenhausen
Beiträge: 6.008
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Dieser Schelm denkt sich gar nichts - Hauptsache erstmal pauschal auf Brüssel draufgehauen.
Was die Ausgangsfrage angeht: Zunächst einmal wäre die Beantwortung Rechtsberatung und die ist so im Forum nicht möglich bzw. zulässig: Sicher kann das nur ein Rechts ![]() Außerdem ist die Frage auch nicht pauschal zu beantworten sondern nur im konkreten Einzelfall und da auch letztendlich nur vom Richter. Es ist weder pauschal verboten noch pauschal erlaubt alle möglichen Fotos von Personen zu veröffentlichen. Ein Anhaltspunkt kann dabei sein, ob die Person bildgestaltenes Element ist. Da hat z.B. ein (Berliner?) Fotograf einen Rechtsstreit ausfechten müssen, der in einer Ausstellung ein Bild einer pelztragenen Frau gezeigt hat, die er durch die Bildgestaltung hervorgehoben hat. Die Frau ist von Bekannten, die die Ausstellung besucht haben, erkannt worden (Mehr Info: hier. Dazu lesenswert: hier). Mein Tipp: Im Zweifel nicht veröffentlichen. Wenn Du ernsthaft Streetfotografie machen möchtest, musst Du bereit sein, (nach der Aufnahme) auf die Leute zuzugehen und Dir eine Freigabe holen. Ich war selber letzte Woche in Berlin und habe mit meiner Tochter zusammen Streetfotografie geübt (auf einem Flohmarkt). Da wir nur üben wollten, haben wir auf Freigaben verzichtet. Konsequenz: Die Bilder, bei denen Personen mit bildgestaltend sind, bleiben nicht öffentlich, auch wenn, mit Ausnahme eines Bildes, die Personen nicht negativ dargestellt werden. Lieben Gruß Ralf
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"Wer immer die Wahrheit sagt, kann sich ein schlechtes Gedächtnis leisten" (Theodor Heuss). "Erinnerungen, die noch nicht stattgefunden haben, sind umgehend nachzuholen" (Matthias Brodowy) "Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe": Was für eine Jahreslosung! Da kann dieses Jahr nur gut werden! |
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#13 | ||
Registriert seit: 26.11.2012
Ort: Hamburg
Beiträge: 3.056
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Doch, ein freundliches Fragen bringt einen schon weiter.
![]() Zitat:
Zitat:
Ich muss da mal ein Zitat hier einfügen: "Wer künftig „mal eben“ einen schlafenden Säufer auf der Straße mit dem Handy fotografiert, muss das gegebenfalls dem Staatsanwalt erklären. Für dieses Verhalten gibt es dann im schlimmsten Fall bis zu zwei Jahre Gefängnis." (Quelle Fotomagazin.de, Fazit: Vorsicht, 1. Absatz). Das ist total übertrieben, was der hier schreibt. Oben weiter führt er die Jugendlichen an die Handyaufnahmen von den verprügelten Opfern machen. Nicht unbedingt ist ein schlafender Säufer gemeint. Auch kommt es auf die Darstellungsart an. Wenn man einem verprügelten Opfer helfen möchte und zu dokumentarischen Zwecken Aufnahmen seiner Verletzungen macht kann das gar nicht strafbar sein. Aber ich weiche schon wieder vom Thema ab ![]() Also an den TO: Wie überall ist Kommunikation überaus wichtig ![]() |
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#14 |
Registriert seit: 11.04.2012
Beiträge: 3.086
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Ich hatte vor einigen Jahren ein sehr großes Interesse an Straßenfotografie und an sich ist es vermutlich das interessanteste neben Makrofotografie. Aber die Rechtslage in Deutschland hat es mir madig gemacht und den Spaß daran verdorben. Ich bin leider nicht soweit das ich zu jedem Menschen anschließend hingehe und um eine Unterschrift bitte, um mich abzusichern. Aber genau das empfehle ich dir. Wenn mehrere Menschen auf dem Bild drauf sind und nur als kleines Beiwerk (wie Statisten in einem Film) zu sehen sind, dann brauchst du dir keine Sorgen machen. Aber wenn du vereinzelt Menschen hervorhebst und diese wieder erkennbar sind (z.B. Silhuetten sind nicht so persönlich?) , dann ist es am besten, wenn du nach der Aufnahme um Erlaubnis bittest.
Wenn das Opfer dies nicht eingewilligt hat und nachher Klagt, dann ist das mit Sicherheit strafbar. |
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#15 |
Registriert seit: 03.12.2010
Beiträge: 948
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Wenn man einschlägige online Artikel zu der neuen Rechtslage liest, da wird einem schlecht. Danke, liebe Rechtsverdreher, das habt ihr euch ganz toll ausgedacht! Es ist jetzt in der Praxis nahezu unmöglich sich als Fotograf gegen Klagen abzusichern.
Ich sehe es genau wie Chris es in Beitrag #2 schreibt, jetzt nicht bei Personen in misslichen Lagen oder so, sondern bei ganz normaler Streetfotografie wo irgendwelche Personen deutlich erkennbar sind. Man geht mit der Kamera durch die Fußgängerzone und sobald man die Kamera zückt und die Bilder irgendwo öffentlich ausstellt, steht man möglicherweise mit einem Fuß im Gefängnis. Jetzt drehe ich den Fall mal um: da fotografiert mich ein Fremder ungefragt in der Fußgängerzone, geht dann auf mich zu, behauptet Fotograf zu sein und will auch noch eine händische Unterschrift von mir haben. Geht’s noch??? Nie im Leben. Genau durch diese Rechtslage ist die Streetfotografie zumindest für mich in Deutschland schlicht und einfach gestorben. Schade. Hätte mich gereizt. Gruß, Aleks
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#16 |
Registriert seit: 17.11.2012
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erlaubte Bilder
Da hilft heute oft nur die Unkenntlichkeit der Person, z.B:
![]() → Bild in der Galerie ![]() → Bild in der Galerie
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robert ![]() Grüße aus Schwerin, der romantischen Sieben-Seen-Stadt in Ostsee-Nähe (=> nur ~30km zur German Riviera ![]() |
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#17 |
Registriert seit: 26.02.2007
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Hey, das am Geldautomat bin ich!
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#18 |
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#19 |
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#20 |
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Nach wieviel Gläser Moselwein?
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