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#121 |
Registriert seit: 16.10.2010
Ort: Vogelsbergkreis
Beiträge: 1.159
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Ohne jetzt alles gelesen zu haben, da ich eh nichts mehr beitragen kann: Wollte nachträglich nochmal richtig stellen dass ich mich auf die deutsche Rechtslage bezogen habe, da ich nicht daran gedacht habe dass wir hier ja auch noch ein paar andere Nationen haben und die Frage von einem Schweizer gestellt wurde. Also, alles Käse was ich erzählt habe
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#122 |
Registriert seit: 14.12.2005
Beiträge: 222
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Grundsätzlich ist es ja gut, wenn eine Frage aus unterschiedlichen Perspektiven (Ländern) diskutiert wird. Wir müssen uns halt nur bewusst sein, dass wir alle nun mal keine Rechtsberatung geben, sondern nur unser erworbenes Wissen beisteuern können.
Wenn man sich dann bemüht auf die anderen einzugehen, kommt unterm Strich in der Regel auch etwas heraus, dass der Fragestellung nahe kommt. Für Deutschland kann ich sagen, er darf Fotos machen - ohne, dass das jetzt ein Freibrief wäre -, solange er sich nicht selbst strafbar machte. Die Verwertung der Bilder kann im Rahmen einer Berichterstattung problemlos erfolgen, andere Verwertungen sind presserechtlich nicht gedeckt. Hier wäre dann noch zu klären, ob überhaupt Urheberschaft vom Künstler erlangt werden kann und in wie weit der Dritten (dem Fotografen) Rechte einräumen kann. Zur Urheberschaft gelten Kunstwerke in Deutschland in der Regel in der Schöpfungshöhe als ausreichend, der Künstler ist damit Urheber seines Werkes (was er eben erst bei auschreichender Schöpfungshöhe ist). 1. Welche Rechte hat der Eigentümer der Mauer? 2. Spielt es eine Rolle, ob es sich um Privateigentum, Firmeneigentum oder öffentliches Eigentum hadelt? 2.1 Wenn ja, wo gibt es Unterscheidungen? 3. Darf der Fotograf die Bilder auch außerhalb redaktioneller Berichterstattung nutzen, beispielsweise in einem Buch? 3.1 Wenn ja, darf er alle Bilder nutzen oder müssen die Bilder unter bestimmten Voraussetzungen entstanden sein? 3.2 Wenn nein, warum nicht? 4. Darf der Eigentümer der Mauer das Kunstwerk (Werk bedeutet Schöpfungshöhe ist erreicht) entfernen, er ist ja nicht Urheber und braucht doch dessen Einverständnis? 4.1 Falls es geht, worauf könnte der Eigentümer sich ggf. berufen, wenn er das Werk entfernen möchte? Das wären nur mal ein paar Fragen auf die Schnelle. Geändert von Tim Kimm (05.09.2011 um 14:15 Uhr) |
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#123 |
Registriert seit: 19.01.2006
Ort: 2xxxx
Beiträge: 455
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#124 | |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Zitat:
1. Der Eigentümer wird das wohl sicher vernichten können, aber er wirds ohne Zustimmung nicht verändern oder verwerten können z.B. Poster drucken und verkaufen. Eigentlich skurril, dass der Eigentümer daran keine Rechte hat ;-) 2. Eigentum ist Eigentum. Ob der Besitzer eine physikalische oder juristische Person ist, sollte egal sein. 3. Nutzung zu Pressezwecken ist eh klar. Außerhalb müsste er m.E. die Zustimmung des Rechteeigentümers haben. Andererseits, wenn ich als Fotograf so etwas veröffentliche ist es eher unwahrscheinlich, dass der Urheber mich verklagt und dann Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Schadensersatz ausfassen will ;-) Also rechtlich sauber ist ein Buch darüber schwer hinzukriegen. Entweder der Täter authorisiert mich, dann hat er das Risiko, dass die Polizei versucht, an das Beweismittel zu kommen. Oder er authorisiert mich nicht, dann kanns sein, dass er mich irgendwann verklagt, wenn es ein Erfolg werden sollten. Bleibt wohl nur der Handschlag vor Zeugen als klassische Methode in diesen Fällen ;-) |
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#125 | |
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
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Zitat:
Soll doch diese Dumpfbacke seine vermeintliche "Urheberschaft" einklagen! Geändert von Tom (07.09.2011 um 00:30 Uhr) |
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#126 | ||
Registriert seit: 14.12.2005
Beiträge: 222
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Zitat:
Zitat:
Es geht ja genau darum, ob man das Kunstwerk (wir gehen also davon aus, dass es ein Werk ist) so einfach entfernen darf oder ob es nach der Rechtslage gar nicht so eindeutig ist. Es könnte natürlich auch noch einen Passus geben, der dem Eigentümer die Entfernung gestattet, aber genau darauf zielt die Frage ja ab, die ich oben noch mal extra zitiert habe. |
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#127 | |
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
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Zitat:
mir wäre es schlicht egal. Ich würde es entfernen (lassen). Illegal erworbenen Wert (Geld) kann man auch nicht einklagen. bydey
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Meinungsvielfalt -1! Keine Meinung -> kein Profil!
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#128 | |
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.421
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Ich bin es gewohnt, juristische Sachverhalte vorsichtig zu beurteilen, weil ich um die Komplexität mancher Dinge und die Tücken des Gerichtsbetriebs weiß.
Neben gewissen Erfahrungen bilde ich mir ein, auch ein gewisses Maß an Gespür für eine Rechtslage zu haben. Und wenn hier jemand andeutet, dass man als Eigentümer ein ohne Zustimmung auf die eigene Hauswand aufgebrachtes Grafiti nicht ohne weiteres Entfernen (lassen) darf, weil man sonst Gefahr läuft, von dem "Künstler" deshalb auch noch in Regress genommen zu werden, da stellen sich mir alle Nackenhaare auf. Bakschisch hin Baksy her. Ich betone ausdrücklich, dass ich das nicht weiter geprüft habe, weil ich die Debatte in diesem Thread für sehr skuril erachte, aber ich wage mal ganz vorbehaltlos zu sagen: Das kannst Du einem erzählen, der sich den Hut mit dem Hammer aufsetzt. So ein Schwachs... äh ... von diversen Schwächen getragenes juristisches Urteil. Edit: Entschuldige meine deftige und eindeutige Ausdrucksweise: Ich hatte ja ganz übersehen, dass Du nur gefragt hattest. Zitat:
4.1 Natürlich. 4.2 Auf den Eigentumsschutz des Grundgesetzes und die ausgestaltenden Rechtsnormen? Geändert von Itscha (06.09.2011 um 17:29 Uhr) |
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#129 |
Registriert seit: 30.12.2003
Beiträge: 2.388
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Moin, ich finde es auch befremdlich, was einige für eine Rechtsauffassung haben, bzw. über ungelegte Eier diskutieren.
Vielleicht auch etwas weit hergeholt, aber doch zu vergleichen: Jemand bemächtigt sich ungebeten/unerlaubt meiner Speicherkarte, fotografiert damit und ich bekomme sie mit den Fotos zurück. Nun darf ich die nicht mehr nutzen, weil ja fremde Fotos drauf sind. ![]()
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Grüße, Heinz |
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#130 |
Registriert seit: 12.07.2005
Beiträge: 16.214
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Ich kann mir nicht vorstellen, das wir in einem Rechtsstaat leben in dem mir verboten wird, bzw. ich dafür verklagt werden kann, Verschmutzungen, die jemand meinem Haus zugefügt hat, zu entfernen. Ich kanns mir einfach nicht vorstellen, das unser Rechtsstaat so urteilen würde. Wenn aber doch, dann stinkt hier etwas ganz heftig im Staate. Dann hätten wir einen Rechtsstaat der wirklich zum Himmel stinken würde.
Muffeln tut er ja schon häufig genug.
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Gruß Guido A-Mount lebt! Es kommt anders wenn man denkt. |
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