Zitat:
Zitat von Anaxaboras
Hallo Ralf,
im Urheberrecht kennt man nur das Werk (ohne "Kunst"). Ein Werk ist schützenswert. Für uns Fotografen gilt dabei: Jede Fotografie gilt als Werk (im Gegensatz zu einem Text z. B.). Der Gesetzgeber geht nämlich davon aus, dass schon das schiere Anfertigen einer Fotografie so schwierig ist, dass ein Foto immer die "Schöpfungshöhe" hat, die es zu einem Werk werden lässt.
Ich glaube allerdings, dass uns das bei der Diskussion hier überhaupt nicht weiterhilft  .
Martin
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Ich sah den Bezug zu diesem Thread darin, das man das Arrangieren von Personen und Licht als Werk betrachten könnte. Stellt sich das trotzdem noch die Frage, ob die "Schöpfungshöhe" dadurch auch erreicht werden kann. Aber wenn Ihr meint, dass das nicht so ist, ist es schon okay, ich wollte ja nur den Fotografen unter uns helfen  
Gruß
Ralf, der in solchen Momenten immer den Berufsfotografen respektieren würde.
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"Wer immer die Wahrheit sagt, kann sich ein schlechtes Gedächtnis leisten" (Theodor Heuss). "Erinnerungen, die noch nicht stattgefunden haben, sind umgehend nachzuholen" (Matthias Brodowy)
"Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe": Was für eine Jahreslosung! Da kann dieses Jahr nur gut werden!
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