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#11 |
Registriert seit: 12.12.2007
Ort: Nordschwarzwald
Beiträge: 5.100
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Habe gerade Knöllchen gekriegt.
Habe letzte Woche einem Bekannten von mir zu Hause sein WLAN gefixt. Haben da wohl "freundlichen" Nachbarn, der gleich Anzeige erstattet hat wohl weil der Allerwerteste meines Kombis ein Stück vor sein Grundstück geragt hat. Habe auf dem amtlichen Wisch genaue Parkzeit von 8:30-9:05 eingetragen gefunden. Habe besagten Nachbarn noch beim Wegfahren in seinem Vorgarten gesehen. Habe kombiniert, er hat die Anzeige erst gestellt als ich schon wieder weggefahren war. Habe so'n Hals. ![]() Habe Ansicht, vernünftige Menschen würden einen in so einer Situation beim Besteigen des Fahrzeuges ansprechen und bitten, in Zukunft vielleicht anders zu parken. ![]() Habe im Bescheid die Formulierung "Sie parkten innerhalb einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) für ein Parkverbot. §12 Abs. 3, §49 StVO; §24 StVG; 54 BKat" gefunden. Habe da definitiv keinerlei Grenzmarkierung entdeckt. Habe ![]() Habe höchstens Erklärung, dass der gepflasterte Bereich vor der Eingangstür des Nachbarn einen Parkplatz darstellen sollte und er der Meinung war, nicht genug Platz zum Einbiegen ohne Rangieren gehabt zu haben. ![]() Habe Ansicht, jedes Fahrzeug was auf den Platz gepasst hätte, hätte man ohne Probleme oder Aufwand auch da hin bekommen, wenn man denn halbwegs des Fahrens mächtig ist. Habe betreffs der schmalen Nebenstraßen bei mir im Stadtviertel mal gesagt bekommen, es sei zumutbar, beim Rein- und Rausfahren von einem (eindeutig als solchen zu erkennenden) Garagenhof 1-2 Mal rangieren zu müssen. Habe vor, den Bekannten mal zu fragen, ob er mit besagtem Nachbarn vielleicht auf Kriegsfuß steht und dieser vielleicht nur deshalb Meldung gemacht hat, weil er mich aus dessen Haus hat kommen sehen. ![]() Habe mal wieder "Armes Deutschland" zu sagen. ![]() |
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