Erstmal danke für die Antworten.
Zitat:
Zitat von HoffiMarc
Was man quasi einfach so von der Strasse sehen kann, darf man auch foten. Wenn Du aber ne Leiter nimmst, um über Nachbars Hecke zu gucken, ist das Privatsphere. Bezüglich Luftbilder würde das wohl bedeuten, dass ne ganze Siedlung an sich i.O. ist, jedoch ein zoom auf die hübsche Nachbarin, die sich gerade hinterm Haus sonnt, eher tabu ist.
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Das paßt auch zu dem, was ich bisher wahrgenommen habe.
Eine Hebebühne wäre dann ja eher sowas wie 'ne Leiter. Und Drachen und ferngesteuerte Hubschrauber, Drohnen oder Heliumballons an einer Leine sind wohl auch eher so einzustufen wie die Leiter, also verboten, oder?
Demnach wäre die Variante mit dem Motorgleitschirm die einzige legale Variante. Aber, Herr Winsoft, Sie schreiben:
Zitat:
Zitat von WinSoft
Man kann/darf nicht einfach so über Grundstücke fliegen und sie abfotografieren!!! Das gibt mächtigen Ärger... Diesen Ärger hatten sich schon andere Profis mit Hubschraubern mit Klagen vor höchsten Gerichten kräftigst eingehandelt! Störung der Privatsphäre und so...
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Haben Sie dafür ein Beispiel? Von so einem Fall habe ich noch nie etwas gehört. Das würde mich schon sehr interessieren. Für Fotos aus dem Flugzeug gilt m.W. das was Uwe sagt:
Zitat:
Zitat von Uwe B.
Es braucht KEINE Genehmigung für Fotos aus der Luft und der Grundstückseigentümer kann sich gegen Fotos nicht wehren.
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