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Alt 30.06.2025, 16:00   #6
DerGoettinger

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 02.04.2019
Ort: Lübeck
Beiträge: 1.327
Zitat:
Zitat von kiwi05 Beitrag anzeigen
Auf solche Rechstreitigkeiten muss man aber im Zweifel richtig Lust haben.

Mir wären es weder Nerven noch Zeit wert in einen Rechtsstreit mit offenem Ausgang zu gehen…..nur wegen eines Bildes für einen Hobbyfotografen.
Ich dreh die Frage mal um: Wieviele Fotografierte haben wohl Lust auf einen Rechtsstreit mit einem Fotografen, der seine Rechte aus § 23 KUG im Zusammenhang mit Art 5 Abs. 3 GG kennt?

Und hängst Du ernsthaft Streetfotos in 120 x 140 über Wochen draußen an einer der verkehrsreichsten Straßen in einer Millionenstadt auf mit Menschen darauf, die auch noch in dem Kiez wohnen? Ja, dann musst Du wohl damit rechnen, dass Du die Anwaltskosten für die Abmahnung zahlen musst. Aber auch nur dann. Und keine Bange: selbst dann brauchst Du keine Angst vor Schmerzensgeld oder fiktiven Lizenzgebühren haben (siehe der verlinkte Fall des BVG).

Meine Veröffentlichungsmethoden sind deutlich "normaler".
__________________
"Die ersten 10.000 Bilder sind die schlechtesten" - wahlweise Henri-Cartier Bresson, Jackson Pollock oder Helmut Newton zugeschrieben

Geändert von DerGoettinger (30.06.2025 um 16:24 Uhr)
DerGoettinger ist offline   Mit Zitat antworten
 

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