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03.04.2018, 17:00 | #1 |
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DSGVO ab Mai - Fotographieren schlimmer als in Nordkorea ?
Hier ein link zum aktiellen Thema "Datenschutz" für Fotographen
https://www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-fotobusiness/ Bei der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) geht es darum, daß das Auslösen einer Digitalkamera in Zukunft juristisch als Vorgang gesehen wird, der dem Datenschutzgesetz unterliegt. Und bei Verstößen mit s aftigen Bußgeld belegt ist. Sobald auf Bildern Personen abgebildet sind oder Dinge die Personen eindeutig zugeordet werde können, also dein Nachbar, das Haus deines Nachbarn, das Auto deines Nachbarn oder der Hund deines Nachbarn..... brauchst du für das "Fotographieren" eine vorherige Genehmigung weil es mit einer Digitalkamera als "personenenbezogenes Speichern von Daten" gilt. Hast du diese Genehmigung nicht, musst du mit drakonischem Bußgeld rechnen. Wenn das DSGVO so durchkommt, haben wir in wenigen Wochen aus fotographischer Sicht eine Rechtssituation wie in Nordkorea - nur das man nicht in der Zelle landet sondern vor Gericht fertiggemacht wird Nordkorea wäre - nur auf's Fotographieren bezogen - im Vergleich zu Deutschland sogar ein "liberales Land". Dort darf man nämlich sogar noch "privat Bilder machen" wo andere Leute mit drauf sind. In Deutschland ist das dann "bußgeldbewehrt" und ein Verstoß gegen Datenschutzrecht. Also du drückst zufällig aus Versehen auf deinen Auslöser - und stehst schon vor dem Kadi. Wenn du also ab Mai in Deutschland irgendwo durch die Stadt gehst und in der Fussgängerzone mit deiner DSLR ein Foto machst, und irgendjemand knipst dich dabei mit seinem Handy - bist du "dran". Ganz eindeutige Rechtslage, und du kassierst nach DSGVO ein saftiges Bußgeld. Denn bereits für das publikumsöffentliche Fotografieren mit der Digicam bauchst du in Zukunkt eine schriftliche Zustimmung. Landschaftsfotographie geht vielleicht noch solange im Himalaya der Yeti nicht ins Bild läuft. Astrophotographie geht auch noch ! Obwohl - "der Mann im Mond" ? Der sollte besser nicht mit drauf sein Ganze Fotobereiche wie die traditionsreiche "Welt der Arbeit" oder "Dokumentarfotographie", People / Street oder Urban sind wohl nun endgültig Thema der Vergangenheit - und die Rechtsanwälte freuen sich schon - auch dieser (link oben) kommt ja von einem Anwalt. Die Abmahn-Musterschreiben liegen in den Anwaltsparaxen schon jetzt in den Schubladen. Als Fotograph kommst du in Teufels Küche - es sei denn, du hast für jedes Foto bereits vorab eine lückelose schriftliche "Genehmigung". Mit anderen Worten: Das Ganze ist bezogen auf Fotographie ein solcher Unsinn - da ist absoluter "Handlungsbedarf" Kleine Ergänzung: Das Gesetz gilt natürlich nur für Digitalfotographie - denn nur da geht es um "Daten"-Speicherung. Für Kleinbild-Fotographie mit 36er Film gelten nach wie vor "die alten Regeln". Wir liegen dann also nicht nur "liberal" hinter Nordkorea - sondern auch "technisch" So sieht es ab Mai scheinbar aus. Mit ner Minolta von 1985 darf man also weiterknipsen. Zum Glück passen meine Objektive noch Natürlich sind nicht nur wir Fotographen betroffen, sondern auch jeder der Fotos mit dem Handy macht. Und in nen Handy nen Kodakchrome oder Ilford HP 5 einzulegen, dürfte schweirig werden. Bei der Minolta geht das ja noch Sehe ich zu schwarz ? Wie seht ihr das ?
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Fotografie mit Blitz und weitere Fototips - hier.... https://www.youtube.com/@OrtwinSchneider/videos Geändert von The Norb (03.04.2018 um 19:45 Uhr) |
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03.04.2018, 18:15 | #2 |
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Erstens ist das Gesetz schon lange durch und beschlossen, es wird jetzt nur noch um-/durchgesetzt.
Zweitens handelt es sich bei dem hier zitierten um eine dramatische Fehlinterpretation dieses ansonsten sinnvollen Gesetzes.
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03.04.2018, 18:25 | #3 | |
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Die DSGVO muss nicht her durchkommen, die ist schon durch und tritt am 25.05.2018 in Kraft.
Ich zitiere Art. 2 Absatz DSGVO: Zitat:
Nichtsdestotrotz ist vor allem die Art und Weise der Einführung der DSVGO für viele kleine und mittelständische gewerbetreibende eine Katastrophe, da selbst bei gutem Willen es einfach für viele nicht möglich ist, zu verstehen was von ihnen verlangt wird. Es fehlt an klaren Ausführungsbestimmungen und Erläuterungen z.B. schon, wie detailliert Vorgänge beschrieben werden müssen. Aber das betrifft wie gesagt vor allem Gewerbetreibende bzw. Freiberufler, nicht aber privat handelnde Personen. Für Berufsfotografen (wie für viele anderen Berufsgruppen auch) ist z.B. sehr problematisch, dass es ja auch für in der Vergangenheit erfasste Daten gilt. D.h. wenn z.B. Fotos von Personen anlässlich eines Ereignissen wie Konfirmation/Firmung/Diplomfeiern... gemacht wurden und er nicht die richtige Einwilligung hat, dann muss er die vor dem 25.05.2018 löschen. Einfach nachbestellen ist dann nicht mehr. Hans |
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03.04.2018, 18:47 | #4 |
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Hallo,
habe mir gerade einmal den verlinkten Artikel durchgelesen, komme aber dabei zu einem etwas anderen Verständnis der Sachlage. Die datenschutzrechtliche Problematik scheint in erster Linie darin zu bestehen, wenn die Möglichkeiten der Datenverknüpfung in einer Bilddatei, bestehend aus der Bildinformation als solcher, von einer erkenn- / identifizierbaren Person und weiteren Daten im Bildanhang (Stichwort: EXIF / IPTC) ausgeschöpft werden, wenn also neben Datum, Uhrzeit auch noch Standortdaten (GPS) und beschreibende Infos (Name, Tätigkeit, ggf. Adressdaten usw.) in die Bilddatei eingepflegt werden, zudem auch noch Autor der Aufnahme, dessen Kontakt- und Adressdaten usw. Dadurch erreicht eine solche Bilddatei eine Dichte an Daten, die sicherlich nicht ganz unproblematisch ist - zumindest potenziell. Wie, wo und ob überhaupt hier noch (verschärfte) gesetzliche Regelungen effektiv greifen (können), scheint mir jedoch fraglich. Denn entweder werden auf den Schlag Millionen Digital-Fotografierende potenziell kriminalisiert, wenn sie fortfahren ihre Geräte so, wie bisher, einzusetzten, oder aber die ganze Gesetzesinitiative verwandelt sich in einen zahnlosen Tiger, i.a.W. das Gesetz, das ja durchaus wohl gemeint sein kann, erweist sich in einer Mediengesellschaft, in der die digitale Fotografie und Videografie die bekannten Ausmasse erreicht hat (und ein Abflauen oder ein radikaler Umschwung nicht zu erkennen ist) als anachronistisch, bzw. in seiner Durchsetzung als illusorisch. Geändert von fritzenm (03.04.2018 um 18:52 Uhr) |
03.04.2018, 18:49 | #5 |
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Gelöscht werden muss nur auf Verlangen
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03.04.2018, 19:12 | #6 | |
Themenersteller
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Zitat:
überführt wird - das ist glaube ich klar Und: Es wird uns als Fotographen ab Mai betreffen. Die einzigen, die sich bisher intensiv damit beschäftigt haben, sind die Anwälte. Zu denen wir hinrennen werden wenn wir ab Mai Kostenbescheide bekommen, oder die uns direkt Abmahnungen zuschicken werden. Auf Anwaltsseite ist man perfekt vorbereitet, die Musterschriftsätze liegen ja in den Kanzleien Wie sieht es aber aus "Fotographensicht" aus ? Alles kein Problem ? Oder das "Ende der Fotographie wie wir sie kennen" ? Das ist die Frage zu der ich wissen wollte, wie ihr das "seht" Viele wissen ja auch überhaupt noch nicht Bescheid, deswegen hab ich das Thema mal eingestellt M.M. ist das Gesetz - was Fotographie betrifft - "made in Schilda
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03.04.2018, 19:42 | #7 |
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Ich bin beruflich auch durch die neue Verordnung betroffen und überprüfe derzeit meine Datenverarbeitungs-, -speicherungs- und Sicherheitsmaßnahmen. Mein derzeitiger Wissensstand:
Fortsetzung folgt
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Viele Grüße Gerhard Geändert von Gerhard55 (03.04.2018 um 19:44 Uhr) |
03.04.2018, 19:53 | #8 | ||
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Zitat:
Zitat:
und die Bilder dann privat in ein Album kleben. Das Veröffentlichen eines Fotos wie "verkaufsoffener Samstag in der Stadt" in Social Media Netzwerken ist dadurch schon nicht mehr abgedeckt und wird swiw dann schon mit Bußgeld "geahndet"
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03.04.2018, 20:23 | #9 |
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Norbert, es ist kein Thema und wird auch keines.
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03.04.2018, 20:35 | #10 |
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